Unser Einsatz für Landwirtschaft und Ernährung

13.11.2019

Unser Ziel ist eine nachhaltige flächendeckende Landwirtschaft. Wir setzen uns für eine gesunde Ernährung und den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln ein.

Was wir bereits auf den Weg gebracht haben

Im Februar 2019 haben wir die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beschlossen. Wir wollen bis 2030 in Deutschland die Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern pro Kopf halbieren.

Mit der im Dezember 2018 verabschiedeten Nationalen Reduktions- und Innovationstrategie sollen Zucker-, Fett- und Salzgehalte in Fertigprodukten bis 2025 nachhaltig verringert werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) haben wir mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet. Von 2018 bis 2021 stehen für die GAK 625 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Um den großen Herausforderungen Rechnung zu tragen, vor denen die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Naturschutz und im Sinne einer zukunftsorientierten Nutztierhaltung steht, haben wir die Umschichtung der EU-Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung für das Jahr 2020 von 4,5 auf 6 Prozent erhöht.

Wir unterstützen Land- und Forstwirte bei der Bewältigung von Schäden und in der Prävention von widrigen Witterungsverhältnissen. Zur Bewältigung der Dürrefolgen in der Landwirtschaft haben der Bund und die 14 betroffenen Länder existenzbedrohten Betrieben 2018 und 2019 insgesamt 340 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um die Beseitigung von Waldschäden voranzubringen, wurden u. a. ein neuer GAK-Fördertatbestand zur Bewältigung der Extremwetterfolgen und steuerliche Erleichterung bei der Schadholzverwertung beschlossen.

Die Bundesregierung hat die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens beschlossen. Die Verwendung des Tierwohlkennzeichens soll freiwillig sein; sie wird jedoch an die Erfüllung bestimmter Anforderungen geknüpft. Durch dieses Tierwohlkennzeichen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher verlässlich erkennen können, ob Tiere nach Standards gehalten werden, die über dem gesetzlichen Standard liegen.

Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen auf den Weg gebracht, dass künftig bei der Ferkelkastration die Anwendung der Vollnarkose auch dem geschulten Landwirt möglich ist.

Durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes haben wir eine ausgewogene Regelung zum Umgang mit Wölfen getroffen: das Füttern wird verboten; für Wölfe, die mehrfach trotz ausreichenden Herdenschutzes Schafe oder andere Nutztiere gerissen haben, können die zuständigen Behörden unter Maßgabe klarer Kriterien die letale Entnahme anordnen. Auf EU-Ebene haben wir erreicht, dass Maßnahmen zum Schutz von Herdentieren zu 100 Prozent staatlich finanziert werden können.

Was wir noch vorhaben

Das Nährwertkennzeichnungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel soll für Verbraucher schneller und einfacher erkennbar sein.

Mit einer Ackerbaustrategie werden wir u.a. die umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbessern, einen verstärkten Schutz natürlicher Ressourcen und die Anpassung des Ackerbaus an den Klimawandel umsetzen.

Um den Schutz des Grundwassers vor einer übermäßigen Nitratbelastung zu gewährleisten, werden wir noch strengere Vorschriften in der Düngeverordnung verankern und damit auch den Anforderungen des Europäischen Rechts nachkommen.

Wir bereiten die bundesweit einheitliche Regelung eines Gentechnikanbau-Verbots vor (Opt-Out-Richtlinie der EU).

Wir werden uns in der EU dafür einsetzen, dass eine verbindliche Regelung zur Kennzeichnung von mehr Tierwohl in der Zukunft europaweit vorgeschrieben wird.

Wir wollen das routinemäßige Töten von Eintagsküken beenden. An dessen Stelle wird ein praxistaugliches Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei treten, das den Brütereien bald flächendeckend zur Verfügung steht.

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