
Die ursprünglich beabsichtigte Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen, wie es im offiziellen Amts-Deutsch heißt, konnte abgewendet werden.
Die Umsetzung dieser Pläne hätte bedeutet, dass für verschiedene Bereiche der Erwachsenenbildung, zum Beispiel Sprachkurse bei Volkshochschulen oder Erste-Hilfe-Kurse beim Roten Kreuz, Umsatzsteuer fällig geworden wäre. Dies hätten die Bildungsträger natürlich an ihre Kunden weitergegeben.
Dazu sagt die lippische Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge: „Sowohl die zahlreichen Beratungen als auch eine öffentliche Anhörung haben gezeigt, dass sich alle Vorschläge des Bundesfinanzministeriums zur Neufassung der Regelung als untauglich erwiesen haben. Die vielen Zuschriften von kirchlichen und privaten Bildungsträgern, Sportverbänden sowie der Volkshochschulen unterstreichen die große Unsicherheit, die die geplante Änderung hervorgerufen hätte.“
Daher habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzt, die bisher geltende gesetzliche Regelung vorerst beizubehalten. Man werde weiterhin nach einer anderen europarechtlich angemessenen Lösung suchen.
Kerstin Vieregge erklärte dazu abschließend: „Fort- und Weiterbildung ist das Salz in der Suppe vieler Berufsleben. Das lebensbegleitende Lernen, welches gerade in der heutigen Zeit des ständigen digitalen Fortschritts immer wichtiger wird, durch eine Art Steuererhöhung zu erschweren und damit die bildungshungrigen Bürgerinnen und Bürger zu bestrafen, wäre grundfalsch. Daher werde ich mich auch weiterhin für eine Regelung einsetzen, die den Lebensrealitäten entgegen kommt.“
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