
Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten
Vertrauen in die langfristige Stabilität der sozialen Sicherungssysteme ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Recht auf soziale Sicherheit. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag viel vorgenommen, um die Renten zu stabilisieren und die Lebensleistung besser anzuerkennen, die Bedingungen für Pflegende – ob Angehörige oder professionelles Pflegepersonal – und die ärztliche Versorgung für alle für alle Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern.
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter vernünftig abgesichert sein. Wir haben garantiert, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinkt und der Rentenbeitrag nicht über 20 Prozent steigt. So geben wir allen Generationen Planungssicherheit: den Älteren in der Rente und den Jüngeren, die mit ihren Beiträgen die Rente tragen.
Wir haben die Mütterrente ausgeweitet, um die Erziehungsleistung von Eltern, meist Müttern, die Kinder großgezogen haben, besser anzuerkennen und im Alter abzusichern. Für die Erziehung vor 1992 geborener Kinder erhöht sich die Rente um einen halben Entgeltpunkt. Diese Mütter bzw. Väter erhalten monatlich bis zu 82 Euro pro Kind in der Rente statt bisher 64 Euro. Davon profitieren 10 Millionen Menschen, vor allem Rentnerinnen.
Wir haben die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung erhöht, in dem wir den Ausgleich der durch die Erwerbsminderung ausgefallenen Rentenbeiträge verbessert haben, da das Ende der Zurechnungszeit verlängert wird. Die 170.000 Menschen, die jährlich eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen, erhalten bei Rentenbeginn ab 2019 eine höhere Rente.
Die gute Wirtschaftslage hat wiederholt Steigerungen der Renten ermöglicht. Im Jahr 2018 gab es eine Rentenanpassung von 3,37 Prozent (Ost) bzw. 3,22 Prozent (West) und 2019 von 3,91 Prozent (Ost) und 3,18 Prozent (West). Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert Ost auf 96,5 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher 95,8 Prozent) und das Rentenniveau steigt sogar leicht auf 48,16 Prozent.
Wir haben die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wiederhergestellt. Seit Anfang 2019 tragen Beschäftigte und Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen. Insgesamt werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner dadurch jedes Jahr um fast 7 Milliarden Euro bessergestellt. Zugleich wurde der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung um einen halben Prozentpunkt gesenkt. Diese Beitragssenkung kompensiert den um die gleichen Prozentpunkte gestiegenen Beitrag zur Pflegeversicherung. Mit den durch die Beitragsanpassung gewonnenen zusätzlichen finanziellen Mitteln werden insbesondere die verbesserten Leistungen der Pflegeversicherung finanziert.
In der „Konzertierten Aktion Pflege“ haben wir konkrete Maßnahmen vereinbart, um Ausbildung, Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege setzen wir den Rahmen für bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung für Pflegende. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben nun die Möglichkeit, über Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt werden, höhere Löhne zu vereinbaren und diese zwischen Ost und West anzugleichen. Gelingt keine Einigung kann die Pflegemindestlohnkommission differenzierte Mindestentgelte festlegen. Bereits Anfang 2019 haben wir mit einem Sofortprogramm dafür gesorgt, dass unbürokratisch 13.000 neue Pflegekräfte finanziert werden können. Mit der Ausbildungsoffensive Pflege bereiten wir seit Januar die Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen vor und werben für eine Ausbildung in diesem Beruf.
Die neue generalistische Pflegeausbildung macht den Pflegeberuf moderner und attraktiver. Damit die Entscheidung für eine Pflegeausbildung leichter fällt, wird das Schulgeld in der Altenpflege abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung eingeführt. Darüber hinaus soll die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.
Die Bundesregierung erkennt die Arbeit von Betreuern und Vormündern besser an. Die Vergütung der beruflichen Betreuer haben wir um durchschnittlich 17 Prozent angehoben, um eine hohe Qualität für diese sensible Aufgabe zu erhalten. Gleiches gilt für Berufsvormünder sowie für (Verfahrens-) Pflegerinnen und Pflegern.
Um Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zu entlasten, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf im August 2019 beschlossen. Unterhaltspflichtige Eltern und Kinder in der Sozialhilfe bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro sollen nicht für den Unterhalt herangezogen werden. In der Eingliederungshilfe soll der Unterhaltsrückgriff ganz abgeschafft werden. Davon profitieren die Familien von rund 275.000 Leistungsbeziehern. Darüber hinaus bringen wir im Angehörigenentlastungsgesetz die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderungen durch bessere Unterstützungsangebote und die Einführung eines Budgets für Ausbildung voran. Auch die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) werden wir verstetigen. Seit Mai dieses Jahres wurde das Wahlrecht gesetzlich neu geregelt, so dass nun mehr als 80.000 Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, wählen dürfen.
Patientinnen und Patienten profitieren von Verbesserungen der Personalausstattung in den Krankenhäusern. Dafür werden ab 2019 jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett sowie Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Mit dem neuen Pflegebudget, mit dem ab 2020 die Pflegepersonalkosten krankenhausindividuell vergütet werden, wird dem Sparen zu Lasten der Pflege ein Ende gesetzt.
Die Ausbildung zur Hebamme wird verbessert und der Beruf durch angehobene Zugangsvoraussetzungen attraktiver gestaltet. An die Stelle der dualen Ausbildung tritt ein duales Studium mit hohem Praxisanteil. Auch für die Psychotherapie haben wir eine eigenständige Ausbildung auf den Weg gebracht.
Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz bekommen gesetzlich Versicherte durch ausgebaute Terminservicestellen, mehr Sprechstunden und Vergütungsanreize zukünftig schneller einen Termin beim Facharzt. Auch die ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert beispielsweise durch regionale Zuschläge.
Die Krankenkassen haben wir verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 1. Januar 2021 eine zugelassene elektronische Patientenakte anzubieten. Die Gesundheitsversorgung wird digitaler durch den Ausbau der Telemedizin, das E-Rezept und die Gesundheits-App auf Rezept.
Die Bundesregierung setzt sich für mehr Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten ein. Der Bund erhält seit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung im September 2019 mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten.
Mit dem Implantateregister Deutschland verfolgen wir das Ziel, die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung bei Implantaten zu verbessern.
Um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, unterstützen wir die Bemühungen der Entnahmekrankenhäuser strukturell und finanziell stärker.
Die auch in westlichen Industriestaaten steigenden lebensgefährlichen Maserninfektionen will die Bundesregierung in Deutschland mit verbesserten Informationen und rechtlichen Regelungen zur verbindlichen Impfung u.a. für Kindergarten- und Schulkinder bekämpfen und hat dafür im Juli 2019 das Masernschutzgesetz auf den Weg gebracht.
Wir verbessern zudem durch das neue Soziale Entschädigungsrecht die Leistungen und Unterstützung für Opfer von Gewalt. Wenn das Parlament abschließend über das Gesetz beraten hat, werden mehr Menschen schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen – auch Opfer psychischer Gewalt.
Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 den Entwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes beschlossen, um den finanziellen Ausgleich zwischen dengesetzlichen Krankenkassen solider und gerechter zu machen. Wir stärken die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes.
Was wir noch vorhaben
Mit einer monatlichen Grundrente wollen wir sicherstellen, dass die Lebensleistung von Rentnerinnen und Rentnern, die 35 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben bzw. Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, anerkannt wird und sie nicht auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Wer arbeitet soll mehr haben als derjenige, der das nicht tut. Die Grundrente soll zielgenau sein und denen zugutekommen, die sie brauchen. Empfänger der Grundsicherung im Alter sollen im selbstgenutzten Wohneigentum wohnen bleiben dürfen.
Die im Mai 2019 eingesetzte Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ wird im Frühjahr 2020 die Vorschläge für ein auskömmliches Alterseinkommen und eine nachhaltige Finanzierung der Rentenversicherung ab dem Jahr 2025 vorlegen.
Außerdem werden wir dafür sorgen, dass die Versicherten einen transparenten Überblick über die von ihnen erworbenen Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge („Säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“) erhalten.
Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir im kommenden Jahr eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind, z. B. in berufsständischen Versorgungswerken.
Die private Altersvorsorge wollen wir weiterentwickeln und dazu im Herbst einen Dialogprozess anstoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.
Wir werden die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Bezug auf ihre Wohnsituation verbessern.
Die von uns eingesetzte Kommission zu den Vergütungssystemen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wird im nächsten Jahr ihren Bericht vorlegen. Wir werden anschließend den Anpassungsbedarf diskutieren.
Wir modernisieren die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen und wollen bundeseinheitlich auf die Erhebung von Schulgeld verzichten.
Um schnellere Hilfe im Notfall zu ermöglichen wollen wir die Notfallversorgung reformieren. Dafür sollen die ärztlichen Bereitschaftsdienste mit den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und den Rettungsdiensten der Länder künftig enger zusammenarbeiten.
Die Digitalisierung birgt enormes Potenzial für Verbesserungen der Diagnostik, Therapie und Prävention und somit eine deutlich verbesserte Gesundheitsversorgung. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Elektronische Patientenakte, die Patientinnen und Patienten ab 2021 auch per Smartphone nutzen können. Wir werden einen einfachen und sicheren Zugang zu neuen Behandlungsmöglichkeiten schaffen, die etwa durch telemedizinische Anwendungen und Vernetzungsmöglichkeiten entstehen.
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