
Investitionen in Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die wesentlichen Grundlagen für unseren Wohlstand. Die Bundesregierung investiert daher in ein leistungsfähiges Bildungs- und Wissenschaftssystem. Dazu gehört insbesondere die digitale Ausstattung an Schulen, eine aufgewertete berufliche Bildung, verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation und eine wettbewerbsfähige Wissenschaft.
Ziel der Bundesregierung ist, den digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten. Wir wollen einen digitalen Fortschritt, der Chancen für Innovationen und Teilhabe eröffnet, eine Balance zwischen Datennutzung und Datenschutz findet und gleichzeitig unseren Werten Rechnung trägt.
Bildung und Forschung
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Damit der Bund die Länder und Kommunen bei der Ausstattung der Schulen unterstützen kann, haben wir das Grundgesetz geändert. Der Bund investiert mit dem Digitalpakt Schule in den nächsten fünf Jahren 5 Milliarden Euro in eine moderne digitale Infrastruktur an allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Darüber hinaus ermöglicht der DigitalPakt z. B. Cloud-Lösungen. Die Länder beteiligen sich an dieser Investition in die Zukunft mit einer weiteren halben Milliarde Euro.
Wir haben im Herbst letzten Jahres eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die über die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung berät.
2019 haben Bund und Länder drei große Wissenschaftspakte (Hochschulpakt, Qualitätspakt Lehre sowie Pakt für Forschung und Innovation) vereinbart, in deren Rahmen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den kommenden zehn Jahren mit über 160 Milliarden Euro gefördert werden.
Mit der Fortführung des Pakts für Forschung und Innovation (PFI IV) geben wir unseren außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft Planungssicherheit und Verlässlichkeit bis 2030.
Mit der neuen Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ fördern wir die Erneuerung der Hochschullehre sowie eine Stärkung der Sichtbarkeit und der Bedeutung der Lehre im Hochschulsystem.
Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ in Nachfolge des Hochschulpakts stellen wir vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Studiennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre dauerhaft sicher. Dafür stellt der Bund für die Jahre 2021-2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab 2024 jährlich 2,05 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder stellen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Mittel in derselben Höhe bereit.
Im Rahmen der Exzellenzstrategie ist die Entscheidung über die zukünftigen Exzellenz-Universitäten gefallen. Gefördert werden zehn ausgewählte Universitäten und ein Universitätsverbund. Bund und Länder stellen für die Exzellenzstrategie pro Jahr über eine halbe Milliarde Euro bereit.
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wurden deutschlandweit 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Professuren eingerichtet.
Studierende, die BAföG erhalten, bekommen seit dem 1. August 2019 eine höhere Förderung. Mit der BAföG-Reform haben wir die Fördersätze für Auszubildende und Studierende angehoben. Der Grundbedarf ist nun 20 Euro pro Monat höher (jetzt 419 Euro), der monatliche Höchstfördersatz steigt um 118 Euro auf 853 Euro. Mit zusätzlich 1,3 Milliarden Euro ermöglichen wir spürbare Verbesserungen und Vereinfachungen für Studierende und ihre Familien.
Zur Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen haben wir im Oktober 2019 eine Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ ergriffen. Das entsprechende Programm soll über zehn Jahre laufen und wird ein Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro haben.
Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, profitieren ebenfalls von höheren Bedarfssätzen und Freibeträgen: Diese haben wir ans BAföG angepasst und die Regelungen gleichzeitig vereinfacht.
Die duale Ausbildung ist ein Markenzeichen Deutschlands. Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften führen ihr gemeinsames Engagement in der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ fort, damit möglichst alle Bürgerinnen und Bürger einen qualifizierten Berufsabschluss erreichen.
Die Bundesregierung hat dazu im Mai 2019 das Gesetz zur Modernisierung der Berufsausbildung und zur Einführung einer unbürokratischen Mindestausbildungsvergütung beschlossen. Ab 2020 sollen Auszubildende mindestens 515 Euro im Monat erhalten. Wer seine Ausbildung im Jahr 2021 beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen und ab 2022 mindestens 585 Euro. Die „höherqualifizierende“ Berufsbildung machen wir attraktiver und international anschlussfähig. Die Teilzeit-Berufsausbildung wird flexibilisiert und das Ehrenamt im Prüfungswesen gestärkt. Damit wird die berufliche Bildung als gleichwertige Säule neben der akademischen Bildung gestärkt und modernisiert.
Mit dem im September 2019 im Kabinett beschlossenen Aufstiegs-BAföG wird die finanzielle Unterstützung der beruflichen Aufstiegsfortbildung z.B. zum/zur Meister/in, Betriebswirt/in, Techniker/in oder Erzieher/in ausgebaut. Auch die Möglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung werden verbessert. Die Regelungen sollen zum 1. August 2020 in Kraft treten. Darüber hinaus werden bei Erhöhung des BAföG der Unterhaltsbeitrag und die Einkommensfreibeträge im Aufstiegs-BAföG nach wie vor automatisch erhöht.
Für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland haben wir unter anderem mit dem Rahmenprogramm „Innovation und Strukturwandel“ zielgenaue Förderinstrumente entwickelt. Das hier enthaltene Pilotprogramm „Wandel und Innovation in der Region“ (WIR) läuft bereits und fördert in Ostdeutschland seit März 2019 20 Verbünde aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Programme der nächsten Förderrunde, die in diesem Jahr starten, sind auch für
strukturschwache Regionen in Westdeutschland offen. Bis 2024 sollen rd. 600 Millionen Euro für weitere Programme bereitgestellt werden.
Wir haben zu Beginn dieses Jahres die Nationale Dekade gegen Krebs gestartet: Fortschritt in der Krebsforschung soll schnell bei den Patienten ankommen und Neuerkrankungen sollen durch gezielte Prävention verhindert werden. Zusätzliche Nationale Zentren für Tumorerkrankungen (NCT) und praxisverändernde klinische Studien sind schon auf den Weg gebracht.
Was wir noch vorhaben
Bis 2025 wollen wir die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP steigern. Mit den Beschlüssen der Wissenschaftspakte sowie dem Beschluss zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung haben wir große Schritte dorthin gemacht. Allein in den Bundeshalten 2018 und 2019 wurden für Forschung und Entwicklung insgesamt 36,84 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Um die Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität im Bildungssystem zu erhöhen, planen wir nach Abstimmung mit den Kultusministerien der Länder die Einrichtung eines Nationalen Bildungsrats nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates.
Die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ wird bis zum Sommer 2021 ihre Vorschläge und Handlungsempfehlungen vorlegen.
Mit der im Aufbau befindlichen Nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur werden wir wissenschaftliche Datenbestände systematisch erschließen, sichern und zugänglich machen. Damit Forscher deutschlandweit und bedarfsgerecht auf Rechenkapazitäten zugreifen können, etablieren Bund und Länder ein Nationales Hochleistungsrechnen.
Noch im Herbst werden wir die Bioökonomiestrategie verabschieden. Ziel ist die Entwicklung nachhaltig erzeugter biobasierter Produkte und Produktionsverfahren für eine zukunftsfähige Wirtschaftsweise zu fördern, etwa mit biohybriden Technologien und mikrobiellen Biofabriken.
Digitalisierung
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Die Schwerpunkte unseres Regierungshandelns im Bereich Digitales haben wir in der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ zusammengefasst und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Fortschritte. Die Strategie wird nun von den Bundesministerien umgesetzt.
Mit dem neu gegründeten Digitalrat steht der Bundesregierung ein unabhängiger Kreis von Expertinnen und Experten zur Seite, mit dem das Digitalkabinett regelmäßig zu Beratungen zusammenkommt.
Künstliche Intelligenz (KI) „made in Europe“ soll weltweit zum Markenzeichen werden. Um die Zukunftstechnologie der Künstlichen Intelligenz weiter zu entwickeln, haben wir im November 2018 die Strategie Künstliche Intelligenz verabschiedet, für die bis 2025 insgesamt bis zu drei Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Damit soll Spitzenforschung gefördert, der Transfer in die Wirtschaft beschleunigt und unsere Innovationskraft gestärkt werden. Dabei intensivieren wir die Zusammenarbeit mit unseren internationalen und europäischen Partnern.
Mit 100 zusätzlichen KI-Professuren wollen wir eine breite Verankerung der KI an Hochschulen sicherstellen. Als einen ersten Schritt haben wir die „Alexander von Humboldt-Professur für KI“ ins Leben gerufen, mit der wir bis zu 30 renommierte KI-Experten und -Expertinnen aus dem Ausland für den Standort Deutschland gewinnen wollen.
Die KI-Kompetenzzentren bauen wir aus und vernetzen sie mit Anwendungshubs zu einem Nationalen Forschungskonsortium. Mit Innovationswettbewerben bringen wir neue KI-Ansätze in die Praxis; KI-Trainer unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwendung von KI. Mit der Einrichtung eines KI-Observatoriums sollen die mit der Anwendung von KI verbundenen Auswirkungen auf Arbeit und Gesellschaft analysiert und Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zu deren Gestaltung entwickelt werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2018 die „Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung, wirtschaftliche, soziale und ökologische Potentiale“ eingesetzt. Sie soll bis Herbst 2020 ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen.
Im September 2019 hat die Bundesregierung ihre Blockchain-Strategie verabschiedet. Neben Pilotprojekten und einer Dialog-Reihe zur Blockchain- Technologie geht es um die Schaffung eines angemessenen Regulierungsrahmens für Kryptowährungen und Token auf internationaler und europäischer Ebene – u.a. soll insbesondere eine gesetzliche Regelung für digitale Wertpapiere auf Blockchain-Basis umgesetzt werden, die Deutschland zum Vorreiter in dieser Technologie bei Wahrung hoher aufsichtsrechtlicher Standards machen wird.
Die Bundesregierung setzt sich für zukunftsfähige digitale Infrastrukturen ein – im Mobilfunk ebenso wie im Festnetz.
Mit der Versteigerung der 5G-Frequenzen haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Deutschland Leitmarkt für den neuen Mobilfunkstandard 5G wird. Um den 5G-Ausbau voranzutreiben, haben wir die Netzbetreiber verpflichtet, bis spätestens 2022 insgesamt mindestens 4.000 5G-Mobilfunkanlagen zu errichten und alle Autobahnen und wichtigen Bundestraßen mit 5G zu versorgen.
Zugleich wollen wir, dass sich die Mobilfunkversorgung spürbar verbessert. Daher sind die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit 100 Mbit/s schnellem mobilem Internet zu versorgen und bis spätestens Ende 2024 alle Schienenwege, Landes- und Staatsstraßen und wichtigen Wasserstraßen mit 50 Mbit/s. Um dies zu beschleunigen haben wir mit den Mobilfunknetzbetreibern vereinbart, dass sie bis spätestens Ende 2020 99 Prozent der Haushalte bundesweit und bis Ende 2021 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit LTE versorgen.
Im Festnetz wollen wir bis 2025 gigabit-fähige Netze für alle erreichen: Für Haushalte, Unternehmen, Verwaltung genauso wie für Krankenhäuser und Schulen. Der Bund unterstützt daher mit einem Förderprogramm den Ausbau von leistungsfähigen Glasfaser-Netzen insbesondere in ländlichen Gebieten, die ansonsten auf absehbare Zeit keine Perspektive auf ein solches Netz hätten. Außerdem unterstützen wir den Anschluss von Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten mit einer gesonderten Förderung.
Um den flächendeckenden Ausbau zu unterstützen, hat der Bund 2018 das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ errichtet, das sich u. a. aus den Erlösen der 5G-Frequenz-Versteigerung speist. Es fließt zu 70 Prozent in den Gigabit- Netzausbau und zu 30 Prozent in den Digitalpakt Schule.
Das Breitbandförderprogramm haben wir auf Gigabit umgestellt und im Verfahren deutlich vereinfacht. Kommunen, die bislang auf Kupferkabel gesetzt haben, konnten ihre Projekte noch 2018 auf Glasfaser umstellen.
Wir haben im September 2018 die Datenethikkommission der Bundesregierung eingesetzt, die ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter erarbeitet hat.
Die Bundesregierung hat im August 2018 die Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen (SprinD) für den zivilen Anwendungsbereich und einer Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) beschlossen.
Im Mai 2019 haben wir einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung beschlossen.
Die Digitalisierung betrifft nicht zuletzt auch den Arbeitsmarkt. Wenn Beschäftigte infolge des digitalen Strukturwandels auf längerfristig Weiterbildungen angewiesen sind, eröffnen wir ihnen mit dem Qualifizierungschancengesetz ein Recht auf Weiterbildungsberatung und den Zugang zur Weiterbildungsförderung.
Mit dem Aufbau eines Bundesportals und eines flächendeckend einsetzbaren Nutzerkontos Bund schaffen wir die Voraussetzungen, Verwaltungsleistungen künftig digital zugänglich zu machen. Erste Leistungen können jetzt digital beantragt werden. Die Beta-Version des Portals ist seit dem vergangenen Jahr online. Seit Oktober 2018 kann das Elterngeld inzwischen in sechs Ländern über „Elterngeld Digital“ online beantragt werden. Bund und Länder arbeiten derzeit in 30 Digitalisierungslaboren an konkreten digitalen Angeboten.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) haben wir ab dem 1. Oktober 2019 die Online-Abwicklung der wesentlichen Verfahren der Kfz-Zulassung für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
Was wir noch vorhaben
Unter anderem durch Bürokratieabbau und optimierte Bedingungen für die Bereitstellung von Wagniskapital werden wir die Gründungskultur in Deutschland verbessern. Gemeinsam mit der Industrie wollen wir einen nationalen Digitalfonds initiieren, um mehr Kapital institutioneller Anleger zu mobilisieren. Wichtige Schritte sollen bereits 2020 umgesetzt werden.
Mit dem Projekt Gaia X initiieren wir gemeinsam mit der Wirtschaft den Aufbau einer europäischen Dateninfrastruktur, mit dem Ziel eines offenen Ökosystems, in dem Daten sicher und vertrauensvoll verfügbar gemacht, zusammengeführt und geteilt werden können.
Die Bereitstellung von Open Data wird weiter gestärkt, um ein Daten-Ökosystem zu schaffen, in dem Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft wechselseitig von einer guten Datenbasis profitieren können. Die Bundesregierung wird im nächsten Jahr zudem eine Strategie für mehr Innovation, bessere und sicherere Nutzung von Daten (Datenstrategie) erarbeiten.
Die Agentur für Sprunginnovationen soll aus einer konsequenten Anwendungsperspektive heraus hochinnovative Ideen aus Wissenschaft, Forschung und Entwicklung zu neuen Produkten, Dienstleistungen und Wertschöpfungsketten mit marktveränderndem Potential führen. Wir werden zudem die Zusammenarbeit mit Frankreich zu Sprunginnovationen in Bereichen von hohem gemeinsamem Interesse intensivieren.
Wir setzen den Ausbau der digitalen Infrastruktur mit Hochdruck fort. Im Mobilfunk wollen wir zügig eine flächendeckende Netzabdeckung erreichen. Mit einer Gesamtstrategie Mobilfunk werden wir hierfür noch im Herbst 2019 geeignete und wirksame Maßnahmen vorlegen, die möglichst schnell zu spürbaren Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger führen. Die Bundesregierung strebt die Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft an, die den Ausbau des Mobilfunknetzes flankieren und für Beschleunigung sorgen soll.
Da private Investitionen allein nicht ausreichen werden, um beispielsweise ländliche Regionen mit Glasfaser-Netzen zu versorgen, überarbeiten wir das Förderprogramm des Bundes. Künftig sollen noch mehr Kommunen als bisher von einer Förderung profitieren. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes werden wir im nächsten Jahr die Rahmenbedingungen für diese Investitionen weiter verbessern, indem wir u. a. Möglichkeiten für kooperativen Ausbau fördern. Um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger an der Digitalisierung teilhaben können, werden wir mit der Novelle einen Anspruch auf schnelles Internet gesetzlich festschreiben, der spätestens ab 1. Januar 2025 gelten soll.
Kostenfreies WLAN steht bereits in ICE-Zügen und in über 120 Bahnhöfen der Deutschen Bahn zur Verfügung. Die IC-Flotte wird entsprechend aufgerüstet.
Darüber hinaus werden wir künftig in öffentlichen Einrichtungen des Bundes WLAN- Hotspots einrichten. Schulen, Krankenhäuser, soziale Einrichtungen in Trägerschaft der öffentlichen Hand und Gewerbegebiete werden wir noch in dieser Legislaturperiode ans Glasfasernetz anschließen.
Bis Ende 2022 sollen alle bürgernahen Verwaltungsleistungen über nutzerfreundliche Online-Portale vollständig online zugänglich sein. Dies wird in einem umfangreichen Digitalisierungsprogramm unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen geplant, vorbereitet und umgesetzt. Wir werden dafür sorgen, dass u.a. das Elterngeld künftig in allen Ländern digital beantragt werden kann. Ab dem nächsten Jahr soll auch der Kinderzuschlag digital beantragt werden können. Bis 2020 soll bereits die Beantragung von BAföG und Wohngeld online möglich sein. Anträge werden vereinfacht, intuitiv online bedienbar und wo möglich überflüssig gemacht.
Durch eine Registermodernisierung und Normen zum rechtskonformen Austausch von Daten werden wir im Einklang mit dem Datenschutzrecht dafür sorgen, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erstmals die Mehrfachnutzung einmal erhobener Daten ermöglichen können. Sie behalten die Kontrolle darüber wer, wann, aus welchem Grund und mit welcher Berechtigung ihre Daten nutzt.
Für die interne Digitalisierung der Verwaltung werden zukunftsfähige und sichere IT-Lösungen und digitale Plattformen zur Unterstützung der digitalen Transformation entwickelt. Hierfür werden bedarfsgerechte, leistungsfähige und sichere Netzinfrastrukturen für die öffentliche Verwaltung bereitgestellt und Personalentwicklung und -einstellung modernisiert (IT-Konsolidierung des Bundes).
Arbeitnehmerrechte und sozialer Schutz sind auch in der digitalisierten Arbeitswelt wichtig und müssen garantiert sein. Wir werden die betrieblichen Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Einführung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz sichern. Auch in der Plattformökonomie setzen wir uns für faire Rechte von Beschäftigten und Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. Zur Förderung, Erleichterung und Absicherung mobiler Arbeit werden wir einen Rechtsrahmen schaffen.
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