
Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit, wirtschaftliches Wachstum, für Arbeitsplätze in allen Regionen und für ein gutes Leben in der Stadt und auf dem Land. Eine moderne, umweltgerechte, sichere und bezahlbare Infrastruktur ist dafür die Voraussetzung.
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Wir setzen die hohen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur fort. 2019 stehen Mittel in Rekordhöhe zur Verfügung.
Wir haben die Autobahngesellschaft des Bundes gegründet und neue Strukturen in der Bundesfernstraßenverwaltung geschaffen. Die Bundeautobahnen werden ab 2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern zentral in
Bundesverwaltung geführt. Der Bund übernimmt damit die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen.
Mit dem im November 2018 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Planungsbeschleunigungsgesetz sorgen wir dafür, dass Verkehrswege schneller geplant und gebaut werden können. Mit dem Gesetzentwurf zur weiteren Beschleunigung von Planungs und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich wird die Realisierung bestimmter Infrastrukturprojekte in Zukunft zügiger erfolgen.
Mit dem Entwurf eines Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes wollen wir die Verfahrensmäßige Grundlage dafür schaffen, in geeigneten Einzelfällen Verkehrsinfrastrukturprojekte durch den Deutschen Bundestag zu genehmigen,
wenn hierfür im Einzelfall gute Gründe bestehen, etwa weil die schnelle Verwirklichung des Vorhabens von besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl ist.
Mit höheren Bundesmitteln soll auch die Deutsche Bahn attraktiver werden. Mit dem Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung für Investitionen im Bestandsnetz der Bahn investieren Bund und Deutsche Bahn bis 2030 insgesamt 86 Milliarden Euro in das Schienennetz.
Außerdem werden wir den Bahnverkehr stärken, indem wir zum 1. Januar 2020 die Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 Prozent auf 7 Prozent absenken. Im Gegenzug werden wir die Luftverkehrsabgabe anheben. Zudem wollen wir Dumpingpreise bei Flugreisen unterbinden.
Wir unterstützen die Länder, damit sie in den Kommunen noch mehr in Schienenverkehrswege investieren können. Dafür haben wir das Grundgesetz geändert und so sichergestellt, dass der Bund die Länder im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes künftig finanziell stärker unterstützen kann. Ab 2021 stellen wir eine Milliarde Euro pro Jahr für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs bereit – das entspricht einer Verdreifachung der bisherigen Mittel. Ab 2025 sollen es jährlich zwei Milliarden Euro sein.
Wir haben die Trassenpreise im Schienengüterverkehr gesenkt und die Schifffahrtsabgaben in der deutschen Binnenschifffahrt abgeschafft.
Um die Umgehung der Lkw-Maut zu verhindern, haben wir die Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgedehnt und dafür gesorgt, dass die daraus eingenommenen Mittel komplett in den Straßenbau fließen. Seit dem 1. Juli 2018 gilt die LKW-Maut auf allen Bundesstraßen. Außerdem haben wir Anreize für umweltfreundliche LKW gesetzt.
Wir investieren in automatisiertes und vernetztes Fahren, beispielsweise auf digitalen Testfeldern in verschiedenen Städten. Darüber hinaus fördern wir ein digitales Testfeld im Hamburger Hafen zum Aufbau und Einsatz digitaler Infrastruktur. Wir investieren in die Sicherheit des Radverkehrs und fördern Abbiegeassistenten für LKW und Busse.
Der Verkehrssektor spielt bei der Einhaltung der Klimaziele und der Verbesserung der Luftqualität in den Städten eine zentrale Rolle. Der Bund stockt das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ auf 1,5 Milliarde Euro auf, um in den Kommunen mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, die Ladeinfrastruktur auszubauen und den Verkehr weiter zu digitalisieren. Wir haben aus diesen Mitteln Förderprogramme aufgelegt bzw. aufgestockt, z. B. zur Beschaffung von Elektrobussen im ÖPNV und zur Nachrüstung von Dieselbussen. Für Nutzer des ÖPNV haben wir die steuerlichen Bedingungen für Jobtickets verbessert. Mit rund 130 Millionen Euro finanziert der Bund bis 2020 modellhafte Projekte im Bereich ÖPNV zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung in fünf Modellstädten. Die Mittel zur Förderung von Elektromobilität insgesamt haben wir über 2020 hinaus fortgeschrieben. Wir haben darüber hinaus beschlossen, steuerliche Vorteile für bis 2030 angeschaffte oder geleaste Elektro- und extern aufladbare Hybridelektro-Dienstwagen zu verlängern. Darüber hinaus soll die Steuervergünstigung für rein elektrisch betriebene Dienstwagen mit Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro ausgebaut werden.
Das Maßnahmenpaket „Saubere Luft und Sicherung individueller Mobilität“ der Bundesregierung sieht u. a. die Förderung einer Hardware-Nachrüstung bei Handwerker-, Liefer- und schweren Kommunalfahrzeugen vor. Für Euro 5-Diesel Pkw hat der Bund die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Hardware-Nachrüstung vorgenommen werden können, die mehrere Automobilunternehmen bezuschussen. Im Juli 2019 wurden die ersten Betriebserlaubnisse für Stickoxid-Minderungssysteme für eine derartige Nachrüstung erteilt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dort wo Fahrverbote unumgänglich sind, Nachteile für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, die auf individuelle Mobilität angewiesen sind.
Mit dem verabschiedeten Nationalen Luftreinhalteprogramm wird dargestellt, wie die nationalen Reduktionsverpflichtungen, die Deutschland gegenüber der EU eingegangen ist, ab 2020 und ab 2030 eingehalten werden können. Auf EU-Ebene haben wir neue Flottengrenzwerte für PKW und erstmals auch für LKW festgelegt, die den CO2-Ausstoß und den Kraftstoff-Verbrauch auch nach 2020 weiter deutlich senken werden. Für die Automobilwirtschaft gibt es damit verlässliche Rahmenbedingungen bis ins Jahr 2030, so dass die Hersteller ihre Produktion rechtzeitig auf neue Antriebe umstellen können.
Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung schaffen wir fahrradfreundliche Rahmenbedingungen. Darüber hinaus ermöglichen wir den Kommunen, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern.
Was wir noch vorhaben
Für den notwendigen Beitrag des Verkehrssektors zum Erreichen der Klimaschutzziele werden wir das Marktanreizprogramm für Elektromobilität zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter ausbauen und noch in diesem Jahr einen Masterplan Ladesäuleninfrastruktur vorlegen.
Wir werden die KfZ-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten, sodass emissionsärmere bzw. emissionsfreie Antriebe noch attraktiver werden, und die Anschaffung von LKW mit klimaschonenden Antrieben unterstützen. Wir werden die LKW-Maut um eine CO2-Komponente erhöhen.
Wir werden bis 2030 einen Deutschlandtakt einführen und damit die Bahn – auch für Pendlerinnen und Pendler – noch attraktiver machen. Wir machen den ÖPNV digitaler und einfacher, zum Beispiel durch die Einführung eines elektronischen Tickets.
Auf der Grundlage klimagerechter und moderner Mobilität entwickeln wir gemeinsam mit der Industrie eine Strategie zur Zukunft des Automobilstandorts Deutschlands. Hierdurch schaffen wir die Voraussetzungen für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie als wichtigen Wirtschaftszweig. Im Rahmen einer „Konzertierten Aktion Mobilität“ gehen wir zusammen mit Industrie- und Arbeitnehmervertretern sowie der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität die großen Transformationserfordernisse in der Automobilindustrie an.
Wir werden einen rechtlichen Rahmen für das automatisierte und vernetzte Fahren schaffen. Mit dem Einsatz entsprechender Fahrzeuge sollen neue Mobilitätslösungen ermöglicht und so z.B. die Personenbeförderung im Rahmen des ÖPNV in ländlichen Regionen gestärkt werden.
Das Personenbeförderungsgesetz werden wir an sich wandelnde Anforderungen anpassen. Wir haben im Oktober 2019 in einer vorgezogenen kleinen Novelle beschlossen, dass Länder und Kommunen Emissionsanforderungen auch für Taxen und Mietwagen festlegen können.
Wir legen das Verkehrssicherheitsprogramm des Bundes für den Zeitraum 2021 bis 2030 neu auf, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen.
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