
Wir wollen bezahlbares Wohnen sichern, mehr Bauland gewinnen und sowohl den sozialen Wohnungsbau als auch den Erwerb von selbst genutzten Immobilien vor allem für Familien mit Kindern erleichtern. Wir setzen uns für gleichwertige Lebensverhältnisse in urbanen und ländlichen Räumen ein. Mit gezielten Maßnahmen fördern wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das ehrenamtliche Engagement – als Grundpfeiler für eine starke Demokratie. Damit machen wir Städte und ländliche Regionen für die Menschen lebenswerter.
Bezahlbares Wohnen
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Eine bezahlbare Wohnung zu finden ist insbesondere in großen Städten zu einer der wichtigsten sozialen Fragen geworden – selbst bei durchschnittlichem oder gutem Einkommen. Wir haben deshalb beim Wohngipfel im September 2018 ein Gesetzespaket für eine „Wohnraumoffensive“ zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen vereinbart.
Durch eine Änderung des Grundgesetzes haben wir ermöglicht, dass der Bund die Länder dauerhaft finanziell bei der Finanzierung des Wohnungsbaus unterstützen kann. Dazu stellt der Bund den Ländern zwischen 2018 und 2021 insgesamt mindestens 5 Milliarden Euro, davon 2,5 Milliarden Euro zusätzlich über den Finanzplan 2017 hinaus, zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können über 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Die Bundesregierung hat mit den Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ am 10. Juli 2019 beschlossen, diese Förderung auch in den Folgejahren ab 2022 fortzusetzen. Um Grundstücke bzw. Immobilien für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu mobilisieren, gibt der Bund vermehrt eigene Liegenschaften verbilligt an Kommunen ab.
Zur steuerlichen Förderung des privaten Mietwohnungsneubaus haben wir mit Zustimmung des Bundesrates eine befristete Sonderabschreibungsmöglichkeit (Sonder-AfA) über zusätzlich fünf Prozent pro Jahr beschlossen, die bis Ende 2021 beantragt werden kann. Die Sonderabschreibung gibt es letztmalig im Steuerjahr 2026.
Für die Förderung von Wohneigentum für Familien haben wir das Baukindergeld eingeführt. Familien mit geringerem und durchschnittlichem Einkommen erhalten über zehn Jahre jeweils 1.200 Euro als Zuschuss zum Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie. Bis Ende September 2019 sind rund 147.000 Anträge von Familien mit Kindern mit einem Gesamtvolumen von ca. 3,1 Milliarden Euro eingegangen.
Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz helfen wir Mieterinnen und Mietern auf stark angespannten Wohnungsmärkten. Die Möglichkeit, Modernisierungskosten auf die Miete umzulegen, haben wir von elf auf acht Prozent gesenkt. Mit der neuen Kappungsgrenze darf die Miete um nicht mehr als drei Euro/m² - bzw. zwei Euro bei sehr günstigen Wohnungen (Kaltmiete kleiner sieben Euro/m²) – erhöht werden.
Den Schutz vor dem missbräuchlichen Herausmodernisieren haben wir verbessert und dies mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt. Wenn Vermieter eine Ausnahme von der Mietpreisbremse machen, müssen sie dies vorab offenlegen. Mietern wiederum haben wir es erleichtert, eine zu hohe Miete anzufechten.
Mit der Verlängerung des Betrachtungszeitraums der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre, die wir im September 2019 auf den Weg gebracht haben, wollen wir den Mietanstieg dämpfen. Im Oktober 2019 haben wir beschlossen, die Mietpreisbremse um fünf Jahre bis Ende 2025 zu verlängern und Mieterinnen und Mietern zu ermöglichen, die zu viel gezahlte Miete künftig bis zu zweieinhalb Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses auch rückwirkend zurückfordern zu können.
Die Bundesregierung hat im Oktober 2019 außerdem einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem beim Kauf einer Immobilie die Maklerkosten für die Käuferin bzw. den Käufer gesenkt werden. Zukünftig wird die Provisionsteilung eingeführt. Die Partei, die den Makler nicht beauftragt hat, soll maximal die Hälfte bezahlen.
Zugleich haben wir die Möglichkeit von Arbeitgebern und Unternehmen erleichtert, ihren Beschäftigten vergünstigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ab Januar 2020 müssen Beschäftigte, die mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, den finanziellen Vorteil nicht mehr versteuern. Diese Regelung gilt nicht für Wohnungen ab einer Kaltmiete oberhalb von 20 Euro pro Quadratmeter.
Mit der im Mai von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Reform des Wohngeldes wird das Wohngeld zum 1. Januar 2020 erhöht. Künftig soll es dynamisiert sein, d. h. das Wohngeld wird entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes und weiteren Kriterien angepasst. Außerdem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet (2020 von 480.000 auf 660.000 prognostizierte Haushalte).
Die Städtebauförderung wird auf dem hohen Niveau von 790 Millionen Euro fortgeführt. Bund und Länder haben vereinbart, die Förderung stärker als bislang auf den Erhalt von Stadt und Ortskern zu fokussieren und die Nutzung innerörtlicher Brachen für den Wohnungsbau zu intensivieren.
Was wir noch vorhaben
Die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ hat im Juli 2019 Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung von Bauprozessen sowie einer stärkeren Ausrichtung des Wohnungsmarkts am Gemeinwohl vorgelegt. Auf dieser Grundlage werden wir noch in diesem Jahr Änderungen des Baugesetzbuches vorlegen, um eine schnellere Aktivierung von Grundstücken für den Wohnungsbau zu erreichen, die Baulandmobilisierung zu verbessern und es den Kommunen zu erleichtern, Baugebote anzuwenden und ihr Vorkaufsrecht auszuüben, um Grundstücksspekulation zu bekämpfen. Die Außengebietsentwicklung soll erleichtert und eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raumes besser entsprechen zu können. Damit werden wir schneller neuen und bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Im Rahmen der Reform der Grundsteuer führen wir auch eine Grundsteuer C ein, die es den Kommunen ermöglichen wird, auf baureife, unbebaute Grundstücke einen erhöhten Hebesatz zu legen und damit schneller Bauland zu gewinnen.
Auch wollen wir die verbilligte Abgabe von Bundesliegenschaften an Kommunen für preiswerten Wohnungsbau durch u. a. eine Ausweitung der BImA-Verbilligungsrichtlinie fortsetzen.
Mit den Ländern arbeiten wir zudem weiter daran, das Bauordnungsrecht weiterzuentwickeln und zu harmonisieren. Das serielle und modulare Bauen wird vorangetrieben.
Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern. Bis Ende 2019 werden wir hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen.
Um die Wohnungsbauprämie attraktiver auszugestalten und zielgenauere wohnungspolitische Effekte zu erzielen, wird diese bis Ende 2019 evaluiert.
Die Bundesregierung wird zudem für bundeseigene Wohnungen einen Mietendeckel in angespannten Wohnungsmärkten und in Großstädten festlegen.
Die Verdrängung alteingesessener Mieterinnen und Mieter werden wir dadurch einschränken, dass wir Möglichkeiten der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen reduzieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf wird die Bundesregierung in diesem Jahr vorlegen.
Spätestens im Dezember 2019 werden wir einen Gesetzentwurf für die Reform des Mietspiegelrechts auf den Weg bringen.
Heimat mit Zukunft
In der letzten Legislaturperiode haben wir die Kommunen in besonderer Weise unterstützt. Wir haben vereinbart, dass der Bund sich auch weiterhin für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einsetzen wird. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungs- und leistungsfähigen Kommunen - in städtischen und ländlichen Räumen, in Ost und West.
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Wir haben wieder stärker ins Bewusstsein gebracht, wie wichtig eine Heimatpolitik für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist. Die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" hat Vorschläge zur Daseinsvorsorge und zur aktiven Strukturpolitik in Bund, Ländern und Kommunen vorgelegt. Die Bundesregierung hat im Juli 2019 die Umsetzung prioritärer Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Teilhabe aller beschlossen.
Dazu gehören unter anderem ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Mobilität in den ländlichen Räumen, ein Programm zur Stärkung der Barrierefreiheit, die gezielte Ansiedlung von Behörden und Ressortforschungseinrichtungen des Bundes in strukturschwachen Regionen sowie die Entwicklung einer fairen Lösung für kommunale Altschulden. Hierzu haben wir bereits die Ansiedlung von ca. 1.100 Arbeitsplätzen, davon ca. 950 in den Kohleregionen, auf den Weg gebracht. Aktuell laufen Planungen zu ehördenansiedlungen mit weiteren ca. 1.000 Arbeitsplätzen.
Die kommunal entlastend wirkenden Finanzprogramme (Städtebauförderung; Programme im Zusammenhang mit Flucht, Zuwanderung und Integration) führen wir zweck- und bedarfsgerecht angepasst fort. Der Bund hat den Ländern in einem
gemeinsamen Beschluss am 6. Juni 2019 zugesagt, die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Flüchtlinge weiterhin vollständig zu übernehmen (4,7 Milliarden Euro pro Jahr). 350 Millionen Euro stellen wir jährlich für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung, für Asylbewerber wird die pauschale Erstattung von 670 Euro im Monat fortgeführt. Zusätzlich erhalten die Länder 2020 und 2021 eine Pauschale von 1,2 Milliarden Euro für flüchtlingsbezogene Ausgaben. Länder und Kommunen erhalten damit über die im Koalitionsvertrag für die Jahre 2019-2021 vereinbarten 8 Milliarden Euro hinaus weitere 2,7 Milliarden Euro für die flüchtlingsbedingten Mehrausgaben zusätzlich.
Mit einer dritten Änderung des Grundgesetzes haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass der Bund die Länder bei der Gemeindeverkehrsfinanzierung auch künftig finanziell unterstützen kann. Die entsprechenden Mittel erhöhen wir von 330 Millionen Euro auf 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und ab 2021 auf eine Milliarde Euro jährlich. Ab 2025 sollen jährlich zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit können z.B. neue klimafreundliche U-Bahnen in den Städten gebaut werden.
Der Bundesfreiwilligendienst kann nun auch in Teilzeit absolviert werden, um Flexibilität in Hinblick auf familiäre Verpflichtungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder besondere Umstände im Integrationsbereich zu bieten. Das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ zur Demokratieförderung und Extremismusprävention haben wir entfristet und für die nächste Förderperiode 2020-24 neu ausgerichtet. Auch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird in den nächsten Jahren fortgeführt.
Zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements hat die Bundesregierung im Oktober 2019 die Einrichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Sitz in Neustrelitz beschlossen.
Wir stärken den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Die Deutsche Islamkonferenz wird fortgesetzt. Zudem haben wir das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus eingerichtet.
Die Bekämpfung des Antisemitismus hat eine besondere Priorität. Zentrales Projekt des Beauftragten ist die Schaffung eines bundesweiten (zivilgesellschaftlich getragenen) Meldesystems zur einheitlichen Erfassung antisemitischer Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, auch wenn diese im virtuellen Raum stattfinden. Mittlerweile haben zehn Länder die Funktion eines Antisemitismusbeauftragten eingerichtet, oft gekoppelt mit der Funktion eines Beauftragten für jüdisches Leben. Eine im Juni 2019 neu geschaffene Bund-Länder-Kommission bietet außerdem einen Rahmen, Konzepte und Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus auszutauschen und „best-practice“- Beispiele vorzustellen.
Wir fördern kontinuierlich den internationalen Jugendaustausch, um jungen Menschen unabhängig von Herkunft und Bildung eine Teilnahme an internationalen Begegnungen zu ermöglichen und unterstützen finanziell die verschiedenen Austauschformate z. B. mit Frankreich, Russland, Polen und Tschechien. Im Juli 2019 wurde das Abkommen zur Gründung eines deutsch-griechischen Jugendwerkes unterzeichnet. Die Gründung eines deutsch-israelischen Jugendwerkes bereiten wir derzeit vor.
Was wir noch vorhaben
Zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ finden zur Frage der Altschulden von Kommunen Gespräche zwischen Bundesregierung, Bundestag, Ländern und Kommunen statt. Der Bund ist bereit, zur Unterstützung hoch verschuldeter Kommunen, bei deren Zins- und Tilgungslasten dann einen Beitrag zu leisten, wenn andere Hilfe alleine nicht ausreichend ist und es einen nationalen politischen Konsens gibt, den betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen. Ein solcher Konsens setzt voraus, dass in Zukunft eine neue Verschuldung über Kassenkredite nicht mehr stattfindet.
Wir werden die Städtebauförderung mit Blick auf strukturschwache Regionen weiterentwickeln. Hierfür haben wir bereits Eckpunkte vorgelegt, die in Gesprächen mit den Ländern bis Ende 2019 weiter ausgearbeitet werden.
Zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements und Ehrenamts planen wir u. a. eine Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts.
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