
Gute Arbeit für die über 45 Millionen Erwerbstätige in unserem Land zu sichern, ist die beste Voraussetzung für Wachstum und Teilhabe. Deshalb schaffen wir die Rahmenbedingungen für einen robusten Arbeitsmarkt mit Rekordbeschäftigung und niedriger Arbeitslosigkeit, sowie fairen Löhnen und einer breiten Entlastung. Wir wollen das hohe Qualifikationsniveau auch in der digitalen Transformation halten und immer wieder an neue Anforderungen wie den Strukturwandel anpassen.
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Mit dem Teilhabechancengesetz haben wir neue Fördermöglichkeiten und Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Arbeitgeber erhalten seit dem 1. Januar 2019 für bis zu fünf Jahre Zuschüsse zu den Lohnkosten, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen. Die Beschäftigten erhalten eine intensive, individuelle Begleitung. Wir setzen dafür vier Milliarden Euro ein. Bis jetzt sind über 33.500 zuvor arbeitslose Bürgerinnen und Bürger wieder in Arbeit.
Ebenfalls zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist das Qualifizierungschancengesetz. Beschäftigte, die vom Strukturwandel oder den Auswirkungen der Digitalisierung betroffen sind oder sich in einem Engpassberuf weiterbilden, erhalten erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung – durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und die anteilige Übernahme von Weiterbildungskosten. Damit wollen wir Sicherheit im Wandel ermöglichen. Das Gesetz soll vor Arbeitslosigkeit schützen und sorgt dafür, dass die nötigen Qualifizierungen rechtzeitig erfolgen – und nicht erst nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. Deshalb haben wir für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem ein Recht auf Weiterbildungsberatung über die Bundesagentur für Arbeit geschaffen.
Weiterbildungsförderung unterstützen wir auch durch Steuervorteile. Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen, werden zum 1. Januar 2020 steuerfrei sein.
Mit den Ländern, Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit haben wir die Nationale Weiterbildungsstrategie ins Leben gerufen. Sie gibt Antworten auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt. Kern ist eine neue Weiterbildungskultur. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente sollen besser miteinander verzahnt werden und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern gebündelt werden.
Zur Förderung guter Arbeit und sozialer Teilhabe haben wir eine zeitlich begrenzte Brückenteilzeit seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verankert. Beschäftigte, die sich für einen vorher festgelegten Zeitraum von bis zu fünf Jahren entscheiden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, haben nun einen Anspruch darauf, danach wieder zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren.
Darüber hinaus haben wir eine stärkere Regulierung von Arbeit auf Abruf beschlossen. Insbesondere darf der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchstens 20 Prozent unterschreiten und um 25 Prozent überschreiten.
Wir wollen, dass möglichst alles Bürgerinnen und Bürger an der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands teilhaben. Den Solidaritätszuschlag schaffen wir in einem ersten Schritt ab 2021 vollständig für 90 Prozent derjenigen ab, die ihn derzeit zahlen. Davon profitieren 33 Millionen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. Weitere 6,5 Prozent werden teilweise von der Soli-Zahlung befreit – das sind 2,5 Millionen. In der vollen Jahreswirkung beträgt das Finanzvolumen fast 11 Milliarden Euro.
Wir haben den Ausgleich der kalten Progression in zwei Schritten beschlossen: ab 2019 und nochmals ab 2020. Zusammen mit den Erhöhungen des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge werden Erwerbstätige und Familien um insgesamt fast 10 Milliarden Euro entlastet. Außerdem haben wir den Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte abgesenkt und die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wieder hergestellt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen Einkommen zahlen nur sehr geringe oder gar keine Einkommensteuer. Da diese von steuerlichen Verbesserungen kaum oder nicht profitieren, haben wir den Übergangsbereich (zuvor Gleitzone) für so genannte Midi-Jobs verändert und die monatliche
Entgeltgrenze von 850 auf 1.300 Euro angehoben. Dadurch zahlen diese nun weniger Rentenversicherungsbeiträge, ohne dass dies Einbußen in der Renten-versicherung zur Folge hat. Beschäftigte mit geringem Einkommen werden durch den Rentenpakt (Rentenversicherungsleistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz) stärker als bisher von Beitragszahlungen entlastet.
Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro angehoben. Ab 2020 steigt er auf 9,35 Euro, er erhöht sich damit um insgesamt 51 Cent pro Stunde.
Wir gehen konsequent gegen Sozialbetrug und Sozialdumping vor und haben dazu das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen, das die Befugnisse des Zolls ausweitet. Im Bereich Transport und Logistik hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche auf den Weg gebracht. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass der Boom in der Paketbranche nicht zu Lasten der Beschäftigten geht.
Jeder Beschäftigte hat ein Recht auf angemessenen Sozialschutz, unabhängig von der Art und Dauer seiner Tätigkeit. Um das Existenzminimum für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe zu gewährleisten haben wir die Regelbedarfe entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen erhöht.
Was wir noch vorhaben
Wir wollen den Missbrauch bei Befristungen von Arbeitsverträgen abschaffen. Wir werden einenGesetzentwurf auf den Weg bringen, der sachgrundlose Befristungen und Kettenverträge einschränkt. Für die Bundesverwaltung haben wir bereits beschlossen, dass künftig in keiner Behörde mehr als 2,5 Prozent der Beschäftigten sachgrundlos befristet sein sollen. In einem ersten Schritt wurden fast 1.800 Stellen entfristet.
Wir werden zügig ein Gesetz vorlegen, mit dem wir die betriebliche Mitbestimmung stärken unddafür das Wahlverfahren für Betriebsräte in Kleinbetrieben vereinfachen. Wir werden ein Initiativrecht für Betriebsräte für Weiterbildung schaffen.
Wir greifen den Wunsch vieler Beschäftigter nach einer stärkeren Selbstbestimmung von Arbeitszeit sowie Arbeitsort ebenso auf wie den Wunsch von Unternehmen nach mehr betrieblicher Flexibilität. Wir werden dazu über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundenen Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage dieser Tarifverträge kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden können.
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