
Wir wollen Familien stark machen. Deshalb haben wir miteinander vereinbart, Familien mit Kindern finanziell besser zu stellen und Kinderarmut zu bekämpfen. Eltern unterstützen wir konkret in ihrem Wunsch nach mehr Flexibilität, etwa bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Wir entlasten Familien finanziell. Deshalb haben wir in einem ersten Schritt das Kindergeld zum 1. Juli 2019 erhöht. Für jedes Kind gibt es seitdem 10 Euro monatlich mehr – für die ersten beiden Kinder sind es nun 204 Euro pro Monat, für das dritte 210 und für jedes weitere 235 Euro. Von der Erhöhung des Kindesgeldes bzw. des Kinderfreibetrages profitieren rund 17,78 Millionen Kinder und ihre Eltern.
Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert der Bund den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ unterstützen wir die Länder dabei, die Qualität der Kitas zu verbessern bzw. die Kita-Gebühren zu senken oder abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag hatten wir dafür 3,5 Milliarden Euro bis 2021 vorgesehen – tatsächlich stellen wir den Ländern nun sogar 5,5 Milliarden Euro bis 2022 zur Verfügung. Zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Bund für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung über das Jahr 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird. Bis jetzt hat der Bund mit fast allen Ländern die entsprechenden Verträge zum Gute-KiTa-Gesetz geschlossen. Der letzte soll noch im Herbst 2019 unterschrieben werden – danach können die Mittel ausgezahlt werden.
Wir haben eine Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher gestartet, um mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen für mehr Personal in den Einrichtungen zu sorgen und um den Beruf durch attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen aufzuwerten.
Um Familien mit kleinem Einkommen – insbesondere Alleinerziehende – besser zu unterstützen, haben wir mit dem Starke-Familien-Gesetz den Kinderzuschlag erhöht, neu gestaltet und die Inanspruchnahme der Leistung vereinfacht. Sie erhalten seit dem 1. Juli 2019 bis zu 185 Euro monatlich statt bisher 170 Euro.
Zusammen mit dem Kindergeld und den Bildungs- und Teilhabeleistungen soll der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern decken. Ab dem 1. Januar 2020 erhält er eine größere Reichweite, da wir Einkommensgrenzen angepasst haben und sich Arbeit so für viel mehr Eltern lohnt. Wir haben die Antragstellung vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung (SGB II) bekommen, erhalten die Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder. Dazu gehören zum Beispiel Schulmaterialien, erleichterter Zugang zu Nachhilfeunterricht, kostenlose Schülertickets und ein höheres Budget für Mitgliedschaft in Vereinen. Und sie müssen nichts mehr für das Mittagessen in Schulen und Kitas bezahlen. Ihre Eltern müssen außerdem seit dem 1. August 2019 keine Kita-Gebühren mehr zahlen.
Für mehr Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend haben wir die Strukturen gestärkt. Wir haben das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Arbeit des dort angesiedelten Betroffenenrates abgesichert, die Laufzeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs verlängert und führen den „Fonds sexueller Missbrauch“ zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt fort. Wir haben einen Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen zwischen Bund, Ländern und Kommunen einberufen, der bis 2020 Vorschläge erarbeitet, wie Gewalt gegen Frauen wirksamer eingedämmt werden kann.
Wir haben das Adoptionsrecht reformiert, damit aufnehmende Eltern, Kinder und abgebende Eltern – auch in Stieffamilien – umfassend und gut beraten werden. Die Stiefkindadoption ist, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, dann auch für unverheiratete Paare möglich.
Was wir noch vorhaben
Wir werden noch 2019 einen Gesetzentwurf für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorlegen, nachdem die zwischen Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Arbeit beendet hat.
Nach Abschluss der Beratungen mit den Ländern werden wir im Jahr 2020 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter einführen. Darüber hinaus werden wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung mit zwei Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode fördern.
Anfang 2020 werden wir zudem einen Vorschlag zur Reform des Kinder- und Jugendhilferechts vorlegen. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das die Familien stärkt und den Kinderschutz verbessert.
Um die Schutzlücken in der virtuellen Welt der digitalen Medien zu schließen, werden wir noch in diesem Jahr ein Gesetz für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz vorlegen.
Ausgehend von den Arbeiten des Runden Tisches gegen Gewalt gegen Frauen werden wir im nächsten Jahr insbesondere ein Bundesförderprogramm für Investitionen in und die Modernisierung von Frauenhäusern starten.
Um mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft zu bringen, werden wir noch in diesem Jahr eine Weiterentwicklung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vorlegen. Das Ziel einer Parität in Führungspositionen der Bundesverwaltung wollen wir bis 2025 erreichen. Zudem soll mehr Teilzeittätigkeit in Führungspositionen ermöglicht werden.
Unternehmen, die keine Zielgröße zum Frauenanteil in Vorstand und den Führungsebenen melden oder diese mit „Null“ angeben und nicht begründen, sollen sanktioniert werden.
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