Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen

12.11.2019

Die deutsche Wirtschaft ist innovativ und verfügt über hoch qualifizierte  Beschäftigte. Doch diese gute Lage ist keine Selbstverständlichkeit und erreicht  nicht  alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Internationale Krisen und Handelskonflikte schaffen Unsicherheiten. Unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik reagiert auf neue Herausforderungen wie Klimawandel, digitale Transformation und internationale  Handelskonflikte. Wir richten sie darauf aus, Impulse für eine international wettbewerbsfähige Wirtschaft und einen starken sozialen Zusammenhalt zu setzen.

Was wir bereits auf den Weg gebracht haben

Wir sind mit Frankreich konkrete Schritte zur Verwirklichung des deutsch- französischen Wirtschaftsraums gegangen. Gemeinsam haben wir einen Vorschlag für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer entwickelt, der nun Grundlage der weiteren Beratungen der Mitgliedstaaten sein soll.

Wie vereinbart halten wir die Sozialabgabenquote unter 40 Prozent. Aufgrund der bisher guten Konjunktur und Rekordbeschäftigung konnten wir sie sogar leicht auf 38,75 Prozent senken.

Mit der im September 2018 verabschiedeten Hightech-Strategie 2025 treiben wir insbesondere die Weiterentwicklung und Anwendung der Schlüsseltechnologien voran, um das Entstehen neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu unterstützen. Mit dem Forschungsprogramm Quantentechnologien wollen wir deren Potenziale heben und wissenschaftliche Erkenntnisse in die Anwendung überführen.

Gemeinsam mit Frankreich, Großbritannien und Italien treiben wir die Erforschung und Entwicklung innovativer mikroelektronischer Anwendungen voran. Dafür hat allein Deutschland eine Milliarde Euro investiert. Im Mikroelektronik-Cluster Dresden entsteht eine neue Chipfabrik.

Mit dem im Mai 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wollen wir unternehmerische Forschung wirksam unterstützen und Anreize für Investitionen in diesem Bereich setzen, die vor allem kleineren und mittleren Unternehmen zugutekommen. Dazu ist eine finanzielle Zulage von bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen und Jahr vorgesehen.

Mit der im Oktober 2018 gegründeten KfW  Capital und der im November 2018 gestarteten Gründungsinitiative stärken wir die Gründungskultur in Deutschland. Junge, innovative und schnell wachsende Technologieunternehmen und Selbstständige erhalten damit einen verbesserten Zugang zu Kapital.

Gemeinsam mit einigen Unternehmen haben wir im Mai 2018 zudem die Corporate Digital Responsibility (CDR) Initiative ins Leben gerufen, um Prinzipen und Leitlinien zu entwickeln: Digitale Verantwortung soll zu einer Selbstverständlichkeit für Unternehmen aller Branchen werden.

Angesichts neuer Herausforderungen wie der dynamischen Entwicklung von Datenplattformen, Künstlicher Intelligenz oder Nanotechnologie, aber auch einer aktiven Industriepolitik anderer Staaten wurde eine breite Diskussion über die deutsche Industriepolitik angestoßen, mit dem Ziel, die allgemeinen Rahmenbedingungen zu verbessern, neue Technologien zu stärken und unsere technologische Souveränität zu sichern, um Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb zu stärken.

Damit das Handwerk in Deutschland weiterhin attraktiv und erfolgreich bleibt, haben wir mit der im Oktober beschlossenen Änderung der Handwerksordnung, die Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 Handwerksberufe auf den Weg gebracht. Wer sich ab Anfang 2020 beispielsweise als Fliesenleger oder als Raumausstatter selbständig machen will, muss grundsätzlich die Meisterprüfung in dem jeweiligen Beruf abgelegt haben.

Mit dem im September vom Kabinett beschlossenen dritten Bürokratieentlastungsgesetz wird die Wirtschaft spürbar um jährlich rund 1,17 Milliarde Euro entlastet. Existenzgründer müssen von 2021-2026 die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr monatlich abgeben, sondern vierteljährlich. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird auf 22.000 Euro angehoben und das Vorhalten von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke wird erleichtert. Außerdem wird eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.

Wir haben mit der Fachkräftestrategie, der Nationalen Weiterbildungsstrategie  und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Deutschland mehr qualifizierte Fachkräfte hat.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir den Rahmen für zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten geschaffen. Der Fokus liegt auf gezielten Erleichterungen für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung. Eine Beschränkung auf Engpassberufe besteht nicht mehr und auch grundsätzlich keine Vorrangprüfung. Die Arbeitsplatzsuche ist künftig auch Fachkräften mit Berufsausbildung möglich. IT-Spezialisten, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich nachweisen können, haben nun auch ohne anerkannten Berufsabschluss Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wir haben zudem die Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland erleichtert.

Deutschland ist ein offener und attraktiver Investitionsstandort. Um Investitionen aus Drittländern unter dem Aspekt Sicherheit und öffentliche Ordnung noch besser prüfen zu können, haben wir die Außenwirtschaftsverordnung angepasst und auf EU-Ebene einen Rahmen für Investitions-Screening geschaffen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Afrika haben wir die G20-Initiative des Compact with Africa (CwA) gestärkt. Dafür haben wir die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung stärker an die Gegebenheiten der afrikanischen Märkte angepasst. Die Finanzierungs- und Beratungsinstrumente für interessierte Unternehmen haben wir durch die Gründung eines Entwicklungsinvestitionsfonds für Afrika verbessert.

Das am 1. Februar 2019 in Kraft getretene EU-Japan-Freihandelsabkommen – das größte bislang verhandelte Freihandelsabkommen der EU – schafft einen offenen Wirtschaftsraum mit mehr als 600 Millionen Menschen. Zölle auf EU-Exporte werden größtenteils entfallen, zunächst 90 Prozent, dann 97 Prozent.

Was wir noch vorhaben

Auf der Grundlage unserer Vereinbarungen im Aachener Vertrag wollen wir die Integration der deutschen und französischen Volkswirtschaften vertiefen.

Die Wirtschaft wird in den kommenden Jahren ihren Beitrag dazu leisten müssen, die CO2-Emissionen zu verringern. Dazu haben wir den „Innovationspakt Klimaschutz“ geschlossen. Das nationale Dekarbonisierungsprogramm soll die Entwicklung von Technologien unterstützen, die die Klimaschädlichkeit heute besonders emissionsintensiver Güter reduzieren, Prozessketten optimieren und die Umstellung auf erneuerbare Energieträger und Rohstoffe fördern. Dazu unterstützen wir die Wirtschaft, zum Beispiel mit dem Aufbau eines Kompetenzzentrums für Klimaschutz in energieintensiven Industrien in der Lausitz.

Deutschland will Leitmarkt für Elektromobilität werden. Die Batteriezellenfertigung ist Schlüssel für die Elektrifizierung automobiler Antriebe. Deswegen wird sich die Bundesregierung für die Entwicklung und industrielle Fertigung leistungsstarker, nachhaltig produzierter und kostengünstiger Batterien in Deutschland und Europa einsetzen und Unternehmen in diesem Bereich finanziell mit rund einer Milliarde Euro unterstützen.

Der führende Technologiestandort und die Exportnation Deutschland sind auf eine sichere Ressourcenversorgung angewiesen. Wir werden noch in diesem Jahr die Rohstoffstrategie von 2010 fortschreiben. Angesichts einer Vielzahl neuer, globaler

Herausforderungen wollen wir Unternehmen bei einer sicheren und nachhaltigen Rohstoffversorgung unterstützen und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken.

Als zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ soll ab Januar 2020 ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen im gesamten Bundesgebiet wirksam werden. Es wird die Regionalförderprogramme des Bundes bündeln und die bislang auf Ostdeutschland beschränkten Programme auf Gesamtdeutschland ausweiten.

Wir wollen das Kartellrecht modernisieren, um unseren Rechtsrahmen an die fortschreitende Globalisierung und Digitalisierung anzupassen. So sollen die Missbrauchsaufsicht mit Fokus auf die Digitalwirtschaft  weiterentwickelt und Verfahren bei den Kartellbehörden beschleunigt werden.

Die Exportnation Deutschland lebt vom freien und fairen Handel in der Welt. Wir werden die EU-Kommission dabei unterstützen, die Welthandelsorganisation (WTO) zu stärken und moderne Handelsabkommen mit weiteren Ländern und Regionen abzuschließen. Bereits vereinbarte Abkommen werden wir zügig ratifizieren. Wir setzen uns bei den Handelsabkommen für eine stärkere Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards ein. Die Bundesregierung unterstützt die US-EU-Handelsgespräche und ein EU-China-Investitionsabkommen, das den europäischen Interessen Rechnung trägt.

Zurück zum Faktencheck...

Zurück zur Halbzeitbilanz...