
Die Energiewende ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Klimaziele zu erreichen. Für ein Gelingen der Energiewende müssen insbesondere erneuerbare Energien gestärkt, Stromleitungen ausgebaut und die Energieeffizienz gesteigert werden. Dafür haben wir die Grundlagen geschaffen.
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Um die Klimaziele zu erreichen, setzen wir den Ausbau erneuerbarer Energien fort und heben das EE-Ziel für 2030 auf 65 Prozent an. Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit Förderprogrammen für Einsatz und Entwicklung energieeffizienter Technologien und beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die CO2-Einsparungen sollen weiter gesteigert werden. Mit dem Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ werden fünf bestehende Förderprogramme gebündelt und weiterentwickelt. Gefördert werden Investitionen in energiesparsame Produktion.
Um der Windenergie an Land und Photovoltaik einen deutlichen Schub zu geben, haben wir 2018 für diese Technologien Sonderausschreibungen beschlossen. Insgesamt je vier Gigawatt werden in den Jahren 2019 bis 2021 zusätzlich ausgeschrieben. Damit gehen wir einen wichtigen ersten Schritt, um das 65 Prozent Erneuerbare Energien Ausbau-Ziel zu erreichen.
Das 2019 novellierte Netzausbaubeschleunigungsgesetz soll Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen vereinfachen und beschleunigen. Im Mai 2019 haben sich Bund und Länder mit der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern auf konkrete Zeitpläne und Meilensteine verständigt.
Eine wichtige Rolle bei der Beteiligung aller Akteure an der Energiewende spielt die Möglichkeit von Vermietern, eigenen, regenerativ erzeugten Strom an die Mieter abgeben zu können, ohne dass dabei Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben anfallen – das sogenannte Mieterstrommodell. Wir haben zudem ab dem Veranlagungszeitraum 2019 die Mieterstromregelung für Vermietungsgenossenschaften optimiert, damit diese beim Angebot von Mieterstrom ihre Steuerbefreiung nicht gefährden.
Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung haben wir die Förderung bis 2025 verlängert und damit Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, damit diese emissionssparenden Anlagen zügig realisiert werden und die Energiewende als emissionsmindernde Brückentechnologie begleiten können. Im Klimaschutz programm haben wir weitere Schritte vorgesehen.
Nach den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ sollen Kohlekraftwerke bis 2030 nur noch 17 Gigawatt Strom produzieren, bis spätestens 2038 soll es keinen Strom aus Kohle mehr geben. Die Bundesregierung hat das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen vorgelegt. Das Sofortprogramm für die Braunkohleregionen ist ein erster Schritt, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten.
Was wir noch vorhaben
Im Rahmen einer EEG-Novelle wollen wir eine bessere regionale Steuerung des EE-Ausbaus umsetzen. Wir werden sicherstellen, dass die Kommunen finanziell stärker als bisher an den Erträgen aus dem Betrieb von Windrädern beteiligt werden (Grundsteuer). Wir werden den Deckel für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen abschaffen und das Ziel für den Ausbau von Offshore-Windenergie von 15 GW auf 20 GW im Jahre 2030 anheben.
Um die Akzeptanz für Windkraft in den Kommunen zu erhöhen, wird die Rechtssicherheit durch klare Abstandsregelungen verbessert. Länder und Kommunen werden die Möglichkeit erhalten, geringere Abstände festzulegen.
Strombasierte Kraft- und Brennstoffe werden für unsere Volkswirtschaft künftig eine bedeutende Rolle spielen. Wir erarbeiten deshalb noch in diesem Jahr eine Strategie der Bundesregierung, die die nachhaltige Produktion und Nutzung dieser Stoffe fördert. Dazu zählt Wasserstoff, der zentral für den Umbau zur klimafreundlichen Wirtschaft und die nachhaltige Produktion und Nutzung ist. Die Bundesregierung wird bis Ende des Jahres eine Wasserstoffstrategie vorlegen. Wir wollen die technologischen Chancen der Wasserstoff-Technologie für Industrie, Energie, Mobilität und Klimaschutz nutzen. Wir leisten damit einen Beitrag zum Umbau zu einer in der Perspektive CO2-neutralen Volkswirtschaft sowie zur Stärkung der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit zentraler Branchen.
Wir wollen das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bis 2030 verlängern und weiterentwickeln. Im kommenden Jahr wollen wir mit einer mehrere Sektoren umfassenden Energieeffizienzstrategie der Einsparung und effizienten Nutzung von Energie einen Schub geben, hierbei wird der Gebäudesektor eine wichtige Rolle spielen.
Bis Jahresende sollen die weiteren Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umgesetzt werden. Nachdem das Gesetz zur Stärkung der vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen auf dem Weg ist, wird derzeit das Gesetz zum schrittweisen Kohleausstieg erarbeitet. Es soll im November im Kabinett beschlossen werden. Damit bekommen alle Akteure Planungssicherheit.
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