
Ein funktionierender Rechtsstaat ist wichtig für das Vertrauen in unsere Demokratie. Voraussetzungen dafür sind die Handlungsfähigkeit des Staates ebenso wie die effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben. Für den bestmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger müssen Polizei und Justiz personell gut aufgestellt und Sicherheitsbehörden technisch gut ausgestattet sein.
Was wir bereits auf den Weg gebracht haben
Mit dem im Januar 2019 geschlossenen Pakt für den Rechtsstaat verbessern Bund und Länder in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Personalausstattung von Justiz und Polizei, stärken die Qualität der Rechtspflege und optimieren das Verfahrensrecht zur Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren. Der Bund unterstützt die Länder bei der Einstellung von 2.000 neuen Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie bei der Schaffung zusätzlicher Stellen bei den Sicherheitsbehörden. Der Bund erhöht unter anderem sein Personal bei der Bundespolizei und dem Zoll – insgesamt werden 15.000 neue Stellen geschaffen. Außerdem hat der Bund die Anzahl der Stellen beim Generalbundesanwalt erhöht und beim Bundesgerichtshof neue Stellen für zwei weitere Senate geschaffen, wovon einer bereits eingerichtet ist.
Bund und Länder haben sich verpflichtet, im Sicherheitsbereich je 7.500 neue Stellen in den Jahren 2018 bis 2021 in ihren Haushalten auszubringen und sich um eine schnellstmögliche Besetzung zu kümmern. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen für 2020 nunmehr rund 9.300 neue Stellen im Vergleich zu 2017 auszubringen. Der Bund hat sich mit den Ländern auf das Zukunftsprogramm „Polizei 2020“ verständigt. Für eine gut ausgestattete Polizei wird das polizeiliche Informationswesen umfassend modernisiert. Mit den Ländern hat der Bund Ziele, Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgelegt. Finanziert wird das Programm über...
Mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verteidigt die Bundesregierung unsere freiheitliche Demokratie mit den Mitteln des wehrhaften Rechtsstaats. Das Paket umfasst unter anderem eine Pflicht für Provider zur Meldung von Hasskriminalität im Internet (insbesondere Volksverhetzung, Morddrohungen, etc.) an eine neu aufgebaute Zentralstelle im Bundeskriminalamt. Es umfasst ebenfalls die Erweiterung der Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Hasskriminalität (z.B. besserer Schutz ehrenamtlich tätiger Politiker auf kommunaler Ebene) und die Anpassung der Melderegister zum Schutz von gefährdeten Personen. Zudem werden die Ressourcen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes gestärkt. Die Präventionsarbeit wird ausgeweitet. Dabei bauen wir auf Programme wie beispielsweise „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ sowie auf Maßnahmen der politischen Bildung. Für eine wehrhafte Demokratie und eine starke Zivil- und Bürgergesellschaft bedarf es einer finanziellen Verstetigung der Förderung auf hohem Niveau.
Den illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen haben wir gesetzlich erschwert und grundsätzlich die elektronische Nachverfolgbarkeit durch die Sicherheitsbehörden für sämtliche Schusswaffen ermöglicht. Ferner soll künftig eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden und bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung – auch, wenn diese noch nicht verboten ist – dazu führen, dass die betreffende Person keine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten kann.
Wir haben gesetzlich geregelt, dass diejenigen, die an Kampfhandlungen für ausländische Terrormilizen teilnehmen, künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie auch eine andere Staatsangehörigkeit haben. Mit der nationalen Umsetzung aktualisierter EU-Richtlinien haben wir die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt und die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erweitert.
Wir haben das Staatsangehörigkeitsrecht angepasst. Für alle Einbürgerungsfälle gilt das Verbot der Mehrehe. Zudem wurde die Frist für eine Rücknahme der Staatsangehörigkeit bei erschlichener Einbürgerung auf 10 Jahre verlängert sowie die gesicherte Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung vorausgesetzt.
Um Opfer von terroristischen Straftaten im Inland besser zu unterstützen und für erlittenes Unrecht zu entschädigen stärkt die Bundesregierung zugleich den Opferschutz. Wir haben im April 2018 einen Opferschutzbeauftragten des Bundes eingesetzt und damit dauerhaft institutionalisiert.
Wir verbessern die Leistungen für Opfer von Gewalttaten und ihre Hinterbliebenen durch die Reform des sozialen Entschädigungsrechts. Die Regelungen werden an den Bedarfen von Gewaltopfern, einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausgerichtet. Opfer und Hinterbliebene erhalten deutlich höhere Entschädigungszahlungen.
Der Gewaltbegriff wird um den Aspekt der psychischen Gewalt erweitert. Teilhabeleistungen werden ohne Einsatz von Einkommen und Vermögen zugänglich gemacht. Rückwirkend werden Waisenrenten und Bestattungsgeld erhöht, Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer gleich behandelt.
Wir setzen uns dafür ein, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft besser vor Cyberangriffen und Cyberkriminalität zu schützen. Kinder sind im Internet besonderen Gefahren ausgesetzt. Um Täter besser verfolgen zu können, die im Netz Jagd auf Kinder machen, führen wir einen neuen Straftatbestand ein, den Versuch des Cybergroomings.
Einrichtungen, die für unser Gemeinwesen, die öffentliche Sicherheit und Versorgung wichtig sind, müssen besser vor Angriffen aus dem Cyberraum geschützt werden. Dazu stärken wir die Sicherheitsbehörden und wollen mit den Ländern gemeinsame Sicherheitsstandards entwickeln. Das Personal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik wurde 2019 deutlich aufgestockt.
Der in dieser Legislaturperiode eingerichtete Nationale Pakt Cybersicherheit bindet alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, Hersteller, Anbieter und Anwender sowie die öffentliche Verwaltung ein. Erste konkrete Maßnahmen werden auf dem Digitalgipfel 2019 vorgestellt. Außerdem arbeitet der Bund mit der Wirtschaft eng in einem Cyberbündnis zusammen, um auf nationaler und internationaler Ebene die digitale Souveränität des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken. In der Initiative Wirtschaftsschutz werden Maßnahmen zur Abwehr digitaler und nichtdigitaler Angriffe durch Wirtschaftsspionage und -kriminalität identifiziert und umgesetzt.
Wir haben die Aufgaben und Befugnisse des Zollfahndungsdienstes angepasst, um effektiver gegen Schmuggel, Geldwäsche und Schwarzarbeit vorgehen zu können. Im Rahmen der Strafprozessreform haben wir geregelt, konsequenter gegen Einbruchdiebstahl vorzugehen. Bei Verdacht auf serienmäßige Begehungsoll den Ermittlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation ermöglicht werden (TKÜ-Befugnisse).
Die Möglichkeit einer DNA-Analyse im Strafverfahren wird ausgeweitet.
Wir wollen die Gerichtsverfahren beschleunigen und vereinfachen. Dafür modernisieren wir das Zivil- und Strafprozessverfahren. Im Strafprozess soll unter anderem so der Missbrauch von Beweis- oder Befangenheitsanträgen erschwert werden.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wollen wir das Abmahnrecht reformieren und damit den Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen verbessern.
Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben wir mit Einführung der Musterfeststellungsklage deutlich gestärkt. Seit 1. November 2018 ist es in Deutschland möglich, dass mehrere Geschädigte ein gemeinsames Gerichtsverfahren durch eine Verbraucherschutzorganisation anstrengen, um zum Beispiel Schadenersatz für ein mangelhaftes Produkt zu bekommen. So konnten sich bislang über 400.000 Personen, die einen Diesel-PKW gekauft hatten, zusammenschließen, um maßgebliche Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen.
Damit neue Regeln von Anfang an wirken und im richtigen Leben funktionieren, gehen wir neue Wege mit detaillierten Befragungen zur Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern mit öffentlichen Dienstleistungen.
Was wir noch vorhaben
Wir werden die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Kampf gegen Terrorismus weiter verbessern. Es bedarf gemeinsamer Standards, klarer Zuständigkeiten und eines besseren Informationsaustauschs. Die Zusammenarbeit im Rahmen des gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums werden wir weiter ausbauen.
Wir werden einen Gesetzentwurf zur zeitgemäßen Aufstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz beschließen. Die Verfassungsschutzbehörden müssen extremistische Bedrohungen ebenso wie etwa elektronische Angriffe ausländischer Nachrichtendienste frühzeitig aufklären können. Er wird Regelungen mit Augenmaß, die gerade für die neuen digitalen Befugnisse hohe Schwellen und effektive Kontrolle vorsehen, enthalten.
Der Austausch von Fluggastdaten wird ausgebaut und die Fingerabdruck-Datei verbessert. Um Mehrfachidentitäten in Europa besser aufdecken zu können, werden in Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern die Möglichkeiten des Datenabgleichs zentraler EU-Informationssysteme verbessert.
Für eine Verstärkung der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität von rechts sind neue Stellen für das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und für das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst geplant. Zur besseren Identifizierung und Kategorisierung besonders gefährlicher Rechtsextremisten soll ein Risikobewertungsinstrument „RADAR-rechts“ entwickelt werden – vergleichbar dem bereits existierenden Bewertungssystem RADAR-ITE für islamistische Terroristen. Das BfV wird sich zukünftig noch mehr der Beobachtung rechtsextremistischer Einzeltäter widmen – auch solcher, die sich über einen längeren Zeitraum unauffällig verhalten („Lone Wolf“) – sowie deren Verbindung zu Netzwerken.
Im Zukunftsdialog Soziale Netzwerke erfolgt ein Austausch darüber, wie Hass online besser bekämpft und eine bessere Online-Diskussionskultur erreicht werden kann. Wir bereiten eine Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor und entwickeln einen Aktionsplan zum Schutz von Betroffenen von Hass erfüllter Sprache („Hate Speech“). Die Länder werden wir ermächtigen, Messerverbotszonen an belebten öffentlichen Orten und Bildungseinrichtungen einzurichten. Das Sprengstoffrecht werden wir reformieren und ebenfalls eine bessere Kontrolle von Ausgangssubstanzen schaffen, die für Brand- und Sprengsätze genutzt werden könnten.
Zur Stärkung der inneren Sicherheit planen wir zudem, die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei in einem neuen Bundespolizeigesetz zu erweitern, insbesondere durch eine Aufgabenerweiterung beim Grenzschutz, die Verfolgung des unerlaubten Aufenthalts sowie intelligente Videoüberwachung.
Für bauliche Maßnahmen zur Eigensicherung beim Einbruchsschutz sind für das Jahr 2020 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
Wir werden wirksamer gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen. Bei Fehlverhalten von Mitarbeitern wie beispielsweise Korruption muss auch das Unternehmen stärker in die Verantwortung genommen werden. Dazu schaffen wir ein neues Recht der Unternehmenssanktionen, das gegenwärtig in der Bundesregierung abgestimmt wird.
Um der gemeinsamen Verantwortung für die digitale Sicherheit gerecht zu werden, stärken wir die Sicherheitsbehörden und wollen mit den Ländern gemeinsame Sicherheitsstandards entwickeln. Für eine verbesserte operative Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird das Nationale Cyber-Abwehrzentrum ausgebaut.
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wollen wir den gesetzlichen Rahmen für die Stärkung der Cyber-Sicherheit in Deutschland weiterentwickeln.
Um die Cybersicherheit zu stärken, müssen bei Fragen der Daten- und Cybersicherheit auch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisiert werden. Der Schutz der Gesellschaft und der Bürgerinnen und Bürger soll auch im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verankert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll den Verbraucherschutz als zusätzliche Aufgabe sowie weitere Möglichkeiten zum Schutz der IT-Systeme des Bundes erhalten, und der Schutz Kritischer Infrastrukturen soll in der Fortschreibung des ersten IT-Sicherheitsgesetzes weiter verbessert werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden wir durch ein Gesetz für faire Verbraucherverträge besser vor unerlaubter Telefonwerbung und Vertragsschlüssen unter unfairen Bedingungen schützen.
Wir wollen die Aufsicht über Inkassounternehmen verstärken und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickeln.
Wir werden den finanziellen Verbraucherschutz weiter stärken, um insbesondere Kleinanlegerinnen und Kleinanleger auf dem Finanzmarkt besser zu schützen. Hierzu werden wir ein Maßnahmenpaket umsetzen, das die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und deren Vertrieb erweitert und Vermögensanlagen noch strenger reguliert.
Ferner haben wir ein Eckpunktepapier vorgelegt, um die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu übertragen und auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Bundesregierung wird eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, die Provisionen beim Vertrieb bestimmter Versicherungen so begrenzt, dass Fehlanreizen sowie exzessiv hohen Abschlussprovisionen und Vergütungen entgegengewirkt wird.
Wir werden das Umgangs- und Unterhaltsrecht modernisieren, um gerechte Regelungen insbesondere für Eltern zu schaffen, die ihre Kinder nach Trennung und Scheidung gemeinsam betreuen. Dabei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen.
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