Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt

13.11.2019

Wir leben in einer sich dramatisch verändernden Welt. Die multilaterale Ordnung ist unter Druck. Protektionismus und Nationalismus breiten sich weltweit aus. Populisten stellen die Grundlagen liberaler Demokratie in Frage. Die Bundesregierung engagiert sich in den Krisenherden dieser Welt und arbeitet präventiv an einer globalen nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage der VN-Agenda 2030. Deutschland ist ein international verlässlicher Partner und agiert mit klarer Überzeugung: Weltoffen denken und multilateral handeln.

Was wir bereits auf den Weg gebracht haben

Für Deutschland ist das gesamte Gefüge der internationalen, regelbasierten Ordnung relevant. Die EU steht dabei im Zentrum. Die Bundesregierung hat die Kooperation mit gleichgesinnten Partnern auch außerhalb der EU verstärkt, um den Multilateralismus insgesamt zu stabilisieren. Mit der „Allianz der Multilateralisten“  setzen  wir uns mit unseren Partnern für die Beibehaltung  und Vertiefung der regelbasierten Ordnung ein.

Die Bundesrepublik wurde bereits zum sechsten Mal als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) gewählt. Damit übernimmt Deutschland eine wichtige Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Welt. Unseren Sitz im Sicherheitsrat haben wir genutzt, um die Rolle und den Schutz von Frauen bei Friedenssicherung und Konfliktprävention zu stärken. Im April 2019 wurde dazu die VN-Resolution zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. 

Die Bundesregierung engagiert sich für Frieden und setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern und den VN für ein Ende der Kampfhandlungen, den Schutz der Zivilbevölkerung, humanitäre Hilfe und eine politische Lösung der Konflikte insbesondere auch in Europas Nachbarregionen ein (Ukraine, Afghanistan, Syrien, Jemen, Libyen und Sahel). Gleichzeitig engagieren wir uns für den Wiederaufbau bereits befriedeter Gebiete und die Schaffung langfristiger Entwicklungsperspektiven, z.B. mit der Beschäftigungsinitiative Nahost und dem Programm „Perspektive Heimat“ und unterstützen Bleibe- und Rückkehrperspektiven vor Ort.

Im Rahmen des Normandie-Formats tritt die Bundesregierung konsequent für eine friedliche Lösung des Ostukraine-Konflikts ein. Fortschritte aus jüngster Zeit schließen die Truppenentflechtung im Gebiet Luhansk ein.

Die Bundesregierung fördert insbesondere im Rahmen des Berliner Prozesses die weitere Stabilisierung der Balkanländer. Dazu zählt das gemeinsame deutsch-französische Engagement für eine Wiederaufnahme des von der EU vermittelten Dialogs zwischen Serbien und Kosovo.

Auf Vorschlag der Bundesregierung gibt es zehn Bundestagsmandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr auf drei Kontinenten, von denen die drei größten die Stabilisierungsmission der VN in Mali, der NATO-Einsatz in Afghanistan und der Anti-IS Einsatz in Irak und Syrien sind. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wurden für die Einsätze in Mali und Afghanistan als verantwortungsbewusste Reaktion auf die Entwicklungen in den Einsatzländern die Mandatsobergrenzen erhöht. Für den Anti-IS Einsatz hat das Kabinett auf Grund der erzielten Erfolge dem Deutschen Bundestag eine Absenkung der Obergrenze vorgeschlagen. Die Einsätze sind im Sinne des Vernetzten Ansatzes der Bundesregierung eingebettet in ein umfangreiches ziviles Engagement aus Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit.

Gleichzeitig macht die sicherheitspolitische Lage eine stärkere Akzentuierung der Landes- und Bündnisverteidigung notwendig. Die neu erlassene Konzeption der Bundeswehr von 2018 sowie das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr tragen dem Rechnung.

Zur Stärkung der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber hat die Bundesregierung das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz beschlossen. Es ist im August 2019 in Kraft getreten.

Darüber hinaus haben wir die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr verbessert, z.B. durch neue Transportflugzeuge wie den A400M, durch neue Waffensysteme und durch Maßnahmen zur Steigerung der Einsatzbereitschaft vorhandener Waffensysteme.

Im Rahmen der NATO bleibt Deutschland ein verlässlicher Alliierter und Truppensteller, sowohl bei den Einsätzen der Allianz als auch bei Abschreckungs- und Verteidigungsmaßnahmen.

Wir unterstützen die internationalen Abrüstungsbemühungen und beteiligen uns an der Entwicklung der zukünftigen Rüstungskontrollarchitektur sowie den Bemühungen, die militärische Anwendung neuer Technologien in verantwortungsvoller Weise einzuhegen.

Deutschland hat sich in der EU für ein autonomes Sanktionsregime eingesetzt, um weltweit restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen erlassen zu können. Dies wurde im Oktober 2018 in Folge der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 umgesetzt. Deutschland gehört international zu den Wortführern bei den Anstrengungen für eine universelle Geltung des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ). Wir setzen uns dafür ein, dass auch die letzten verbliebenden Chemiewaffenbestände vernichtet werden. Hierfür ist die Stärkung der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) unerlässlich, deren Arbeit Deutschland politisch und finanziell mit großem Nachdruck unterstützt. 

Ebenso hat sich die Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, ein autonomes EU-Sanktionsregime für Cyberangriffe gegen die EU oder ihre Mitgliedstaaten zu errichten.

Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern setzen wir uns für die Beibehaltung des Atomabkommens mit Iran ein. Wir haben Rüstungskontrolle und Abrüstung wieder auf die internationale Agenda gesetzt. Unter deutschem Vorsitz hat sich der VN-Sicherheitsrat erstmals seit 2012 mit dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag befasst. Wir bereiten eine Folgekonferenz zur Stockholmer Konferenz zum Nichtverbreitungsvertrag in Berlin vor und haben bei der Konferenz über Zukunftswaffen in Berlin einen Diskussionsprozess zur Kontrolle von modernen Waffensystemen in Gang gesetzt.

Die Bundesregierung betreibt weiterhin eine restriktive Rüstungsexportpolitik und strebt eine gemeinsame europäische Rüstungsexportpolitik, einschließlich der Exportkontrolle, an. Die im Juni 2019 beschlossene Schärfung der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und Sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 unterstreicht die restriktive Genehmigungspraxis der Bundesregierung. Der Export von Kleinwaffen in Drittländer wurde weiter eingeschränkt.

Im Vergleich zu 2014 haben wir die Verteidigungsausgaben im Jahr 2019 um beinahe 40 Prozent erhöht. Damit einhergehend ist die NATO-Quote 2019 auf 1,39 Prozent (2014: 1,18 Prozent) angestiegen. Dahinter steht das Ziel, angemessene Fähigkeiten für unsere Sicherheit und die Bündnisverteidigung vorzuhalten und dazu die Bundeswehr aufgabengerecht auszustatten.

Dauerhafte Stabilität und Sicherheit können wir jedoch nur erreichen, indem wir helfen, Notlagen zu verhindern und Entwicklungsperspektiven zu bieten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, erhöhen wir deshalb auch die Mittel für Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit (sogenannte ODA-Mittel) und streben an, die VN-Vereinbarung von 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen. Dabei steigt der Etat des BMZ von rund 6,4 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf voraussichtlich 10,9 Milliarden Euro im Jahr 2020 an. Beim Auswärtigen Amt haben sich die Ausgaben für Humanitäre Hilfe und Krisenprävention von 2013 bis 2018 mehr als verfünffacht und wurden mit dem Haushalts-Entwurf für 2020 auf rund zwei Milliarden Euro weiter angehoben. Die ODA-Quote konnte für das Jahr 2018 bei 0,51 gehalten werden (ohne Anrechnung von Flüchtlingskosten).

Im Rahmen der Compact with Afrika-Initiative der G20 sowie der bilateralen Reformpartnerschaften des BMZ arbeiten wir mit internationalen Partnern wie der Weltbank und afrikanischen Partnerländern am Auf- und Ausbau einer nachhaltigeren lokalen Wirtschaft in afrikanischen Staaten. Mit der Verabschiedung der Afrikapolitischen Leitlinien vertieft die Bundesregierung die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas. Dabei orientieren wir uns auch an der Agenda 2063, die sich die Afrikanische Union selbst gegeben hat.

Unser Engagement umfasst dabei sowohl neue sicherheitspolitische Initiativen – wie z. B. die gemeinsam mit Frankreich angestoßene Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität im Sahel –, als auch Initiativen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit – wie etwa den Entwicklungsinvestitionsfonds zur Förderung nachhaltiger Investitionen in Afrika mit bis zu einer Milliarde Euro.

Wir arbeiten bei allen diesen Themen eng mit der Afrikanischen Union zusammen und unterstützen sie u.a. gezielt beim Aufbau einer kontinentalen Freihandelszone sowie durch Partnerschaften beim Ausbau erneuerbarer Energien und Bildung.

Die Umsetzung der VN-Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung leiten unser Regierungshandeln.

Wir haben einen Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit eingesetzt.

Die Bundesregierung hat eine Fachkommission „Fluchtursachen“ eingesetzt.

Sie hat zum Ziel, die wesentlichen Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu identifizieren, ihre Beeinflussbarkeit zu bewerten und Ansätze für eine wirksame Minderung zu erarbeiten.

Auch in unserer internationalen Kooperation spielt die Bewältigung der Klimakrise eine zentrale Rolle. Im Rahmen der Weltklimakonferenz in Kattowitz haben wir nach Jahren der Verhandlungen dazu beitragen, dass das Pariser Abkommen nach seinem Inkrafttreten nun auch mit klaren Umsetzungsregeln anwendbar wird. So wird die Bundesregierung ab 2020 vier Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung bereitstellen. In diesem Rahmen haben wir auch den deutschen Beitrag für den Grünen Klimafonds der VN auf 1,5 Milliarden Euro verdoppelt. Als Instrument für freiwilliges nichtstaatliches Engagement im Klimaschutz haben wir die Allianz für Entwicklung und Klima gegründet. Ihre Mitglieder verpflichten sich, klimaneutral zu werden, indem sie CO2-Emissionen vermeiden und verringern.

Auch für andere nachhaltige Entwicklungsziele haben wir Impulse gesetzt. Für die Wiederauffüllung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM) stellt die Bundesregierung eine Milliarde Euro für den Zeitraum 2020-2022 bereit. Mit der Unterstützung des Notfallfonds der WHO sowie der Pandemie-Fazilität der Weltbank beteiligt sich Deutschland an der Ebola-Bekämpfung.

Zur Förderung des nachhaltigen Konsums wurde im September 2019 der „Grüne Knopf“ als staatliches Siegel für sozial und ökologisch nachhaltig hergestellte Textilien eingeführt.

Die Bundesregierung hat zudem die Maßnahmen für entwicklungspolitische Bildung ebenso wie die Förderung des entwicklungspolitischen Engagements der Zivilgesellschaft in den letzten zwei Jahren nochmals deutlich ausgebaut.

Was wir noch vorhaben

Deutschland wird auch in den kommenden Jahren seiner internationalen Verantwortung gerecht werden. Im Rahmen des UN-Sicherheitsrates, dessen Vorsitz wir im Juli 2020 erneut übernehmen werden, werden wir uns weiter für die friedliche Lösung  und Prävention von  Konflikten einsetzen.  Die EU-Ratspräsidentschaft 2020 wird unserem Engagement zur Förderung der europäischen und multilateralen Zusammenarbeit zusätzliches Gewicht verleihen. 

Wir schließen die über die Jahre entstandene Investitionslücke bei der Bundeswehr, verbessern die personelle Ausstattung weiter, treiben die Digitalisierung weiter voran und setzen die Modernisierung des Beschaffungswesens fort. Die Mittel für die Bundeswehr werden wir in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Ebenso werden wir die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der EU und die Operationalisierung des Europäischen Verteidigungsfonds weiter vorantreiben.

Unsere europäische Verteidigungspolitik wird sich in die Gesamtstrategie der NATO einbetten. Wir wollen die vereinbarten NATO-Fähigkeitsziele erreichen und Fähigkeitslücken schließen. Die Bundesregierung strebt im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten unverändert an, bis 2024 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung auszugeben und die Verteidigungsausgaben auch danach weiter zu erhöhen.

Die Mittel für Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit werden wir in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Damit wird Deutschland voraussichtlich weiterhin der weltweit zweitgrößte Geber von ODA-Mitteln bleiben. Die Bundesregierung nutzt zusätzliche Haushaltsspielräume prioritär für die Erhöhung des Verteidigungshaushaltes und die Steigerung der ODA-Quote im Verhältnis 1:1.

Wir wollen eine wirksame Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erreichen.

Nicht nur im Rahmen unseres Mandats im VN-Sicherheitsrat werden wir Krisentreiber frühzeitig in den Blick nehmen und uns für Menschenrechte, Klimaschutz, Sicherheit, den Kampf gegen globale Pandemien und für Abrüstung sowie für die Kontrolle von Kleinwaffen und Massenvernichtungswaffen einsetzen. Den Vorsitz im Europarat ab November 2020 werden wir ebenfalls in diesem Sinne nutzen. Die Initiativen zu Autonomen Waffensystemen und neuen Technologien werden wir voranbringen, uns mit unseren Partnern gegen die Erosion der internationalen Rüstungskontrollarchitektur engagieren und Abrüstung sowie Rüstungskontrolle in den internationalen Foren thematisieren (insbesondere bei den VN, der NATO, OSZE und in der EU).

Bei Rüstungsexporten bleibt es bei der restriktiven Haltung der Bundesregierung, dies gilt insbesondere für Kleinwaffenexporte.

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